Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Marokko)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 86/2003Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 86 aus 2003,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 0Paragraph 0
Inkrafttretensdatum
01.05.2003
Unterzeichnungsdatum
27.02.2002
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Langtitel
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DES KÖNIGREICHES MAROKKO
StF: BGBl. III Nr. 86/2003
Sprachen
Arabisch, Deutsch, Englisch
Ratifikationstext
Der Notenwechsel gemäß Art. 22 des Abkommens wurde am 17. Mai 2002 bzw. 19. März 2003 durchgeführt; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 22 mit 1. Mai 2003 in Kraft getreten.Der Notenwechsel gemäß Artikel 22, des Abkommens wurde am 17. Mai 2002 bzw. 19. März 2003 durchgeführt; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 22, mit 1. Mai 2003 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung des Königreiches Marokko
In diesem Abkommen in der Folge die Vertragsparteien genannt,
Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt,
Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Einrichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
Haben Folgendes vereinbart:
Zuletzt aktualisiert am
19.09.2019
Dokumentnummer
NOR30003101