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Art. 22

Fassungen
ab 01.05.2003 — BGBl. III Nr. 86/2003 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 22 heute01.05.2003 BGBl. III Nr. 86/2003 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Marokko)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 86 aus 2003,

Typ

Vertrag – Marokko

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 22

Inkrafttretensdatum

01.05.2003BGBl. III Nr. 86/2003

Außerkrafttretensdatum

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Text

Artikel 22

IN-KRAFT-TRETEN

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem die beiden Vertragsparteien einander in einem diplomatischen Notenwechsel bekannt gegeben haben, dass die Erfordernisse für sein In-Kraft-Treten nach ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Verfahren erfüllt worden sind.

ZU URKUND DESSEN haben die von ihren jeweiligen Regierungen dazu gehörig befugten unterfertigten Bevollmächtigten das vorliegende Abkommen unterzeichnet.

GESCHEHEN zu Rabat am 27. Februar 2002 in zweifacher Ausfertigung in englischer, deutscher und arabischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen authentisch ist.

Bei unterschiedlicher Auslegung ist der englische Text maßgeblich.

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2019

Gesetzesnummer

20002853

Dokumentnummer

NOR40042941