Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ an den Lehrgang „Interdisziplinäre Balkanstudien Wien“ des Institutes für den Donauraum und Mitteleuropa (IDM) sowie über die Festlegung der Bezeichnungen „Akademische Balkanologin“ und „Akademischer Balkanologe“
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 412/2003Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 412 aus 2003,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
72/01 Hochschulorganisation
Text
§ 2.Paragraph 2,
Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Lehrganges „Interdisziplinäre Balkanstudien Wien“ hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Balkanologin“ und den Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer Balkanologe“ zu verleihen.
Zuletzt aktualisiert am
17.02.2026
Dokumentnummer
NOR40044790