Norm Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ an den Lehrgang „Interdisziplinäre Balkanstudien Wien“ des Institutes für den Donauraum und Mitteleuropa (IDM) sowie über die Festlegung der Bezeichnungen „Akademische Balkanologin“ und „Akademischer Balkanologe“× ▾ ‹›Gliederung Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ an den Lehrgang „Interdisziplinäre Balkanstudien Wien“ des Institutes für den Donauraum und Mitteleuropa (IDM) sowie über die Festlegung der Bezeichnungen „Akademische Balkanologin“ und „Akademischer Balkanologe“ Fassungen (Gesetz) ab 31.08.2003 — BGBl. II Nr. 412/2003 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 31.08.200331.12.2010 BGBl. II Nr. 412/2003 (Stammfassung) · aufgehoben Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 31.08.2003 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2§ 3§ 4