Kurztitel
11. ÖBB-Übertragungs-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 419/2003 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 138/2003Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 419 aus 2003, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 138 aus 2003,
Text
§ 2. Den Österreichischen Bundesbahnen werden folgende Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Durchführung übertragen, wobei sich nach den von den Österreichischen Bundesbahnen glaubhaft gemachten Plänen ein Kostenvolumen (für Fremdleistungen und Entnahmen aus dem Dienstgütervorrat) auf Preisbasis 1. Jänner 2003 in der Höhe von insgesamt 219,607 Millionen Euro ergibt: Paragraph 2, Den Österreichischen Bundesbahnen werden folgende Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Durchführung übertragen, wobei sich nach den von den Österreichischen Bundesbahnen glaubhaft gemachten Plänen ein Kostenvolumen (für Fremdleistungen und Entnahmen aus dem Dienstgütervorrat) auf Preisbasis 1. Jänner 2003 in der Höhe von insgesamt 219,607 Millionen Euro ergibt:
Arlbergachse
St. Anton am Arlberg - Langen am Arlberg; Arlbergtunnel, sicherheitstechnische Maßnahmen
Bregenz - Bludenz; Umsetzung Rheintalkonzept (Phase 1)
Donauachse
Linz Vbf.; Erweiterung Zentralstellwerk (Phase 1)
Hausruck; Errichtung Umrichterwerk
Pontebbana-Achse
Villach Süd; Umbau Güterumschlagszentrum
Gloggnitz - Mürzzuschlag; Sanierung Bestandsstrecke (Phase 1)
Pyhrn/Schober-Achse
Pernegg; Bahnhofsumbau
Frohnleiten; Bahnhofsumbau