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Anhang II Anhang römisch zwei
PROBEBEREITUNG UND KRITERIEN FÜR DIE ANALYSEVERFAHREN ZUR AMTLICHEN
KONTROLLE DER AFLATOXINGEHALTE IN BESTIMMTEN WAREN
1. Einleitung
1.1. Vorsichtsmaßnahmen
Während des Verfahrens sollte Tageslichteinstrahlung soweit wie möglich vermieden werden, da Aflatoxin unter Einfluss von ultraviolettem Licht langsam zerfällt. Da die Verteilung von Aflatoxin nicht homogen ist, sollten die Proben besonders sorgfältig vorbereitet und homogenisiert werden.
Alles dem Labor zugesandte Material ist für die Vorbereitung des Versuchsmaterials zu verwenden.
1.2. Berechnung des Verhältnisses Schale/Kern bei ganzen Nüssen
Die mit der Verordnung (EG) Nr. 466/2001 festgesetzten Aflatoxinhöchstgehalte beziehen sich auf den essbaren Teil. Die Aflatoxinwerte im essbaren Teil können folgendermaßen bestimmt werden: Die mit der Verordnung (EG) Nr. 466 aus 2001, festgesetzten Aflatoxinhöchstgehalte beziehen sich auf den essbaren Teil. Die Aflatoxinwerte im essbaren Teil können folgendermaßen bestimmt werden:
Die ganze Nuss "in der Schale" wird geschält und der Aflatoxinwert des essbaren Teils bestimmt;
die ganze Nuss "in der Schale" wird für die Probebereitung verwendet. Für das Probenahme- und Analyseverfahren muss das Gewicht des Nusskerns in der Gesamtprobe daher geschätzt werden. Das Gewicht des Nusskerns in der Gesamtprobe wird nach Festlegung eines geeigneten Faktors für das Verhältnis Kern/Schale bei ganzen Nüssen geschätzt. Mit Hilfe dieses Verhältnisses wird der Anteil Kern an der Gesamtprobe festgestellt, die für das Probebereitungs- und Analyseverfahren verwendet wird. Rund 100 ganze Nüsse werden willkürlich von der Partie getrennt oder aus jeder Einzelprobe entnommen. Das Verhältnis kann für jede Laborprobe ermittelt werden, indem man die ganzen Nüsse wiegt, diese schält und die Schalen und Kerne einzeln wiegt. Das Verhältnis Kern/Schale kann vom Laboratorium anhand einer Reihe von Proben ermittelt und so bei nachfolgenden Analysen zugrunde gelegt werden. Verstößt eine Laborprobe jedoch gegen einen Höchstgehalt, so ist das Verhältnis für diese Probe unter Zugrundelegung der getrennt entnommenen rund 100 Nüsse zu ermitteln.
Behandlung der im Labor eingegangenen Probe Jede Laborprobe ist nach einem Verfahren, das nachweislich eine vollständige Homogenisierung gewährleistet, fein zu zermahlen und vollständig zu vermischen.
Sofern der Höchstgehalt für die Trockenmasse gilt, ist bei einem Teil der homogenisierten Probe mithilfe eines Verfahrens, mit dem die Trockenmasse nachweislich genau bestimmt werden kann, die Trockenmasse zu bestimmen.
3. (Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 433/2004)
4. Vom Laboratorium anzuwendendes Analyseverfahren und
Kontrollanforderungen
4.1. Definitionen
Nachstehend eine Reihe der gebräuchlichsten Definitionen,
die das Laboratorium verwenden sollte:
Die gebräuchlichsten Präzisionsparameter sind die Wiederholbarkeit und die Reproduzierbarkeit.
r = Wiederholbarkeit: derjenige Wert, unterhalb
dessen man die absolute Differenz zwischen
zwei einzelnen Prüfergebnissen, die man mit
demselben Verfahren an identischem
Prüfmaterial und unter denselben Bedingungen
(dieselbe Probe, derselbe Bearbeiter, dasselbe
Gerät, dasselbe Labor, kurze Zeitspanne)
erhalten hat, mit einer vorgegebenen
Wahrscheinlichkeit (im Regelfall 95%) erwarten
darf, so dass r = 2,8 x sr.
s tief r = Standardabweichung, berechnet aus unter
Wiederholbarkeitsbedingungen ermittelten
Ergebnissen.
RSD tief r = Relative Standardabweichung, berechnet aus
unter Wiederholbarkeitsbedingungen ermittelten
Ergebnissen [(sr/x) x 100] wobei x den
Durchschnitt der Ergebnisse aller Proben
darstellt.
R = Reproduzierbarkeit: derjenige Wert, unterhalb
dessen man die absolute Differenz zwischen
zwei einzelnen Prüfergebnissen, die man unter
Reproduzierbarkeitsbedingungen (dh. an
identischem Material von Bearbeitern in
verschiedenen Laboratorien unter Verwendung
des genormten Testverfahrens) erhalten hat,
mit einer vorgegebenen Wahrscheinlichkeit (im
Regelfall 95%) erwarten darf; R = 2,8 x
s tief R.
s tief R = Standardabweichung, berechnet aus unter
Reproduzierbarkeitsbedingungen ermittelten
Ergebnissen.
RSD tief R = Relative Standardabweichung, berechnet aus
unter Reproduzierbarkeitsbedingungen
[(s tief R/x) x 100] ermittelten Ergebnissen.
4.2. Allgemeine Anforderungen
Die für Kontrollzwecke eingesetzten Analyseverfahren müssen
soweit wie möglich mit folgenden Bestimmungen
übereinstimmen.
4.2.1. Die Analysenmethoden müssen in Bezug auf die nachstehenden
Kriterien getestet werden:
i) Spezifität;
ii) Genauigkeit;
iii) Präzision; Wiederholbarkeit der Streuungsmaße
innerhalb eines Labors und Vergleichbarkeit der
Streuungsmaße in und zwischen den Labors;
iv) Nachweisgrenze;
v) Empfindlichkeit;
vi) Ausführbarkeit und Anwendbarkeit;
vii) andere Kriterien, die nach Bedarf ausgewählt werden
können.
4.2.2. Die in Nummer 4.2.1. Ziffer iii) genannten Präzisionswerte
lassen sich durch ein "collaborative trial" gewinnen, das
nach dem international anerkannten Protokoll über
"collaborative trial" durchgeführt worden ist (zB
Internationale Normenorganisation: "Präzision von
Prüfverfahren") (ISO 5725/1981). Die Wiederholbarkeits- und
Vergleichbarkeitswerte werden auf eine international
anerkannte Weise, zB als die 95%igen "confidence intervals"
(ISO-Norm 5725/1981 spricht von 95% probability level =
95%iges Wahrscheinlichkeitsniveau) ausgedrückt, wie sie in
der ISO-Norm 5725/1981 definiert sind. Die Ergebnisse des
"collaborative trial" sind zu veröffentlichen oder
jedermann zugänglich zu machen.
4.3. Spezifische Anforderungen
Sofern auf Gemeinschaftsebene keine spezifischen Verfahren für die Bestimmung von Aflatoxingehalten vorgeschrieben sind, können Laboratorien ein beliebiges Verfahren auswählen, wenn es die folgenden Kriterien erfüllt:
___________________________________________________________
Konzentrations- Empfohlener Zulässiger
Kriterium bereich Wert Höchstwert
___________________________________________________________
Blindversuche Alle Vernachläs-
sigbar
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Wiederfin- 0,01-0,05 µg/kg 60 bis 120%
dungsrate -
Aflatoxin > 0,05 µg/kg 70 bis 110%
M1
___________________________________________________________
Wiederfin- < 1,0 µg/kg 50 bis 120%
dungsrate -
Aflatoxine 1-10 µg/kg 70 bis 110%
B tief 1, > 10 µ/kg 80 bis 110%
B tief 2,
G tief 1,
G tief 2
___________________________________________________________
Präzision Alle Gemäß der 2 x der nach
RSD tief R Horwitz- der Horwitz-
Gleichung Gleichung
erzielte
Wert
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Der Präzisionswert der RSDr wird berechnet durch
Multiplikation des Präzisionswerts der RSD tief R mit 0,66
bei der jeweiligen Konzentration.
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Anmerkungen:
- Die Werte gelten sowohl für B tief 1 als auch für die
Summe von B tief 1+B tief 2+G tief 1+G tief 2.
- Muss die Summe der einzelnen Aflatoxine B tief 1+
B tief 2+G tief 1+G tief 2 eingesetzt werden, so muss die
Reaktion der einzelnen Stoffe im Analysesystem entweder
bekannt oder äquivalent sein.
- Die Nachweisgrenzen der verwendeten Analyseverfahren
werden nicht angegeben, da die Präzisionswerte für die
jeweils betrachteten Konzentrationen angegeben werden.
- Die Präzisionswerte werden gemäß der Horwitz-Gleichung
berechnet, dh.:
RSD tief R = 2 hoch (1-0,5 log C)
dabei ist:
- RSD tief R die relative Standardabweichung berechnet aus
Ergebnissen unter Reproduzierbarkeitsbedingungen
[(S tief R/x) x 100]
- C das Konzentrationsverhältnis (dh. 1 = 100 g/100 g,
0,001 = 1 000 mg/kg).
Dies ist eine verallgemeinerte Präzisionsgleichung, die sich für die meisten Routineanalysemethoden als unabhängig von Analyt und Matrix und lediglich von der Konzentration abhängig erwiesen hat.
4.4. Berechnung der Wiederfindungsrate und Bericht über die Ergebnisse
Das Analyseergebnis ist entweder um die Wiederfindungsrate berichtigt oder unberichtigt anzugeben. Die Art der Angabe und die Wiederfindungsrate sind mitzuteilen. Das um die Wiederfindungsrate berichtigte Analyseergebnis wird zur Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen herangezogen (siehe Anhang I Nummern 5.2.2., 5.3.2., 5.4.2., 5.5.1.2. und 5.5.2.3.). Das Analyseergebnis ist entweder um die Wiederfindungsrate berichtigt oder unberichtigt anzugeben. Die Art der Angabe und die Wiederfindungsrate sind mitzuteilen. Das um die Wiederfindungsrate berichtigte Analyseergebnis wird zur Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen herangezogen (siehe Anhang römisch eins Nummern 5.2.2., 5.3.2., 5.4.2., 5.5.1.2. und 5.5.2.3.).
Das Analyseergebnis ist als x +/– U anzugeben, wobei x das Analyseergebnis und U die erweiterte Messunsicherheit darstellen und ein Erweiterungsfaktor von 2 verwendet wird, der zu einem Grad des Vertrauens von ca. 95 % führt.
4.5. Laborqualitätsnormen
Laboratorien müssen den Bestimmungen der Richtlinie 93/99/EWG entsprechen.