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Anhang IV Anhang römisch vier
PROBENVORBEREITUNG UND ANALYSENMETHODEN FÜR DIE AMTLICHE KONTROLLE
VON WAREN AUF EINHALTUNG DES GEHALTS AN BLEI, CADMIUM, QUECKSILBER
UND 3-MCPD
1. EINFÜHRUNG
Wichtigstes Ziel ist es, eine repräsentative und homogene
Laborprobe ohne Sekundärkontamination zu gewinnen.
2. SPEZIFISCHE VERFAHREN ZUR VORBEREITUNG DER UNTERSUCHUNG AUF
BLEI, CADMIUM UND QUECKSILBER
Es gibt viele zufriedenstellende spezifische
Probenvorbereitungsverfahren, die bei den betreffenden
Erzeugnissen eingesetzt werden können. In dem Entwurf einer
CEN-Norm "Lebensmittel - Bestimmung von Spurenelementen -
Leistungskriterien und allgemeine Überlegungen" sind
Verfahren aufgeführt, die sich als zufriedenstellend
erwiesen haben (a); andere Verfahren können jedoch
ebenfalls gültig sein.
Folgendes ist bei allen verwendeten Verfahren zu beachten:
Muscheln, Krustentiere und kleine Fische: Soweit diese ganz gegessen werden, müssen die Eingeweide in dem zu untersuchenden Material enthalten sein;
Gemüse: Nur der essbare Anteil ist zu kontrollieren, wobei die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 466/2001 zu beachten sind.Gemüse: Nur der essbare Anteil ist zu kontrollieren, wobei die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 466 aus 2001, zu beachten sind.
3. ANALYSENMETHODEN, DIE DAS LABOR ANZUWENDEN HAT, UND
VORSCHRIFTEN FÜR DIE LABORUNTERSUCHUNG
3.1. Definitionen
Nachstehend eine Reihe der gebräuchlichsten Definitionen,
die das Labor verwenden sollte:
r = Wiederholbarkeit: der Wert, unterhalb dessen
man die absolute Differenz zwischen zwei
einzelnen Prüfergebnissen, die unter
Wiederholbarkeitsbedingungen (dh. dieselbe
Probe, derselbe Prüfer, dasselbe Gerät,
dasselbe Labor, kurze Zeitspanne) erzielt
werden, mit einer vorgegebenen
Wahrscheinlichkeit (im Regelfall 95%) erwarten
darf, so dass r = 2,8 x s tief r;
s tief r = Standardabweichung, berechnet aus unter
Wiederholbarkeitsbedingungen ermittelten
Ergebnissen;
RSD tief r = relative Standardabweichung, berechnet aus
unter Wiederholbarkeitsbedingungen ermittelten
_ _
Ergebnissen [(s hoch r / x) x 100], wobei x
den Durchschnitt der Ergebnisse aller Proben
darstellt;
R = Reproduzierbarkeit: der Wert, unterhalb dessen
man die absolute Differenz zwischen einzelnen
Prüfergebnissen, die unter
Reproduzierbarkeitsbedingungen (dh. an
identischem Material von Prüfern in
verschiedenen Labors nach dem standardisierten
Testverfahren) erzielt werden, mit einer
vorgegebenen Wahrscheinlichkeit (in der Regel
95%) erwarten darf;
R = 2,8 x S tief R;
S tief R = Standardabweichung, berechnet aus unter
Reproduzierbarkeitsbedingungen ermittelten
Ergebnissen;
RSD tief R = relative Standardabweichung, berechnet aus
unter Reproduzierbarkeitsbedingungen
_
[(s tief R / x) x 100] ermittelten
Ergebnissen;
HORRAT
tief r = die ermittelte RSD rief r geteilt durch den
RSD tief r-Wert, geschätzt nach der
Horwitz-Gleichung unter Verwendung der Annahme
r = 0,66R;
HORRAT
tief R = der ermittelte RSD tief R-Wert geteilt durch
den RSD tief R-Wert, berechnet nach der
Horwitz-Gleichung (b).
3.2. Allgemeine Vorschriften
Die für Kontrollzwecke eingesetzten Analysenmethoden müssen
soweit wie möglich mit nachstehenden Bestimmungen
übereinstimmen.
3.2.1. Die Analysenmethoden müssen in Bezug auf die nachstehenden
Kriterien getestet werden:
i) Spezifität;
ii) Genauigkeit;
iii) Präzision; Wiederholbarkeit der Streuungsmaße
innerhalb eines Labors und Vergleichbarkeit der
Streuungsmaße in und zwischen den Labors;
iv) Nachweisgrenze;
v) Empfindlichkeit;
vi) Ausführbarkeit und Anwendbarkeit;
vii) andere Kriterien, die nach Bedarf ausgewählt werden
können.
3.2.2. Die in Nummer 3.2.1. Ziffer iii) genannten Präzisionswerte
lassen sich durch ein "collaborative trial" gewinnen, das
nach dem international anerkannten Protokoll über
"collaborative trial" durchgeführt worden ist (zB
Internationale Normenorganisation, "Präzision von
Prüfverfahren") (ISO 5725/1981). Die Wiederholbarkeits- und
Vergleichbarkeitswerte werden auf eine international
anerkannte Weise, zB als die 95%igen "confidence intervals"
(ISO-Norm 5725/1981 spricht von 95% probability level =
95%iges Wahrscheinlichkeitsniveau) ausgedrückt, wie sie in
der ISO-Norm 5725/1981 definiert sind. Die Ergebnisse des
"collaborative trial" sind zu veröffentlichen oder
jedermann zugänglich zu machen.
Zur Kontrolle des Bleigehalts in Wein ist in der Verordnung (EWG) Nr. 2676/90 der Kommission *1) zur Festlegung gemeinsamer Analysemethoden für den Weinsektor in Kapitel 35 des dazugehörigen Anhangs die anzuwendende Methode festgelegt.
3.3. Spezifische Anforderungen
3.3.1. Blei, Cadmium- und Quecksilberanalysen
Spezifische Methoden für die Bestimmung der Blei-, Cadmium- oder Quecksilbergehalte sind nicht vorgeschrieben. Die Labors wenden eine validierte Methode an, die die in Tabelle 3 angegebenen Leistungskriterien erfüllt. Soweit möglich, sollte das Testmaterial des Ringversuchs zur Validierung zertifiziertes Referenzmaterial einschließen.
Tabelle 3: Leistungskriterien für Analysenmethoden für
Blei, Cadmium und Quecksilber
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Parameter Wert/Kommentar
___________________________________________________________
Anwendungsbereich Waren gemäß der Verordnung (EG)
Nr. 466/2001
Nachweisgrenze Nicht mehr als ein Zehntel des
Höchstgehalts gemäß der Verordnung
(EG) Nr. 466/2001, es sei denn, der
Höchstgehalt für Blei liegt unter
0,1 mg/kg. In diesem Fall nicht mehr
als ein Fünftel des Höchstgehalts
Bestimmungsgrenze Nicht mehr als ein Fünftel des
Höchstgehalts gemäß der Verordnung
(EG) Nr. 466/2001, es sei denn, der
Höchstgehalt für Blei liegt unter
0,1 mg/kg. In diesem Fall nicht mehr
als zwei Fünftel des Höchstgehalts
Präzision HORRAT tief r- oder
HORRAT tief R-Werte von weniger als
1,5 gemäß Ringversuch
Wiederfindungsrate 80-120% (gemäß Ringversuch)
Spezifizität Frei von Matrix- oder spektralen
Interferenzen
3.3.2. 3-MCPD-Analyse
Spezifische Methoden für die Bestimmung des Gehalts von
3-MCPD sind nicht vorgeschrieben. Die Labors wenden eine
validierte Methode an, die die in Tabelle 4 angegebenen
Leistungskriterien erfüllt. Soweit möglich, sollte das
Testmaterial des Ringversuches zur Validierung
zertifiziertes Referenzmaterial einschließen. Eine
spezifische Methode wurde im Ringversuch validiert und
entspricht den Anforderungen in Tabelle 4 (c).
Tabelle 4: Leistungskriterien für Analysenmethoden für
3-MCPD
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Kriterium Empfohlener Wert Konzentration
___________________________________________________________
Blindwert Unter der -
Nachweisgrenze
Wiederfindungsrate 75-110% Alle
Bestimmungsgrenze 10 (oder weniger) -
µg/kg in
trockenem Zustand
Standardabweichung
des Blindwerts Weniger als 4 µg/kg -
Interne Präzisions- < 4 µg/kg 20 µg/kg
abschätzungen - < 6 µg/kg 30 µg/kg
Standardabweichung < 7 µg/kg 40 µg/kg
der Wiederholungs- < 8 µg/kg 50 µg/kg
messungen bei < 15 µg/kg 100 µg/kg
unterschiedlichen
Konzentrationen
3.3.3. Leistungskriterien - das Konzept der Ungenauigkeitsfunktion
Die Eignung der vom Labor zu verwendenden Analysemethode
kann jedoch auch mittels eines Ungenauigkeitsansatzes
bewertet werden. Das Labor kann eine Methode einsetzen, die
Ergebnisse mit einer maximalen Standardungenauigkeit
liefert. Die maximale Standardungenauigkeit ergibt sich aus
der nachstehenden Formel:
Uƒ = Wurzel[LOD/2) hoch 2 + (alphaC) hoch 2] wobei:
Uƒ die maximale Standardungenauigkeit,
LOD die Nachweisgrenze der Methode,
C die jeweilige Konzentration
alpha ein numerischer Faktor ist, der abhängig vom
C-Wert zu verwenden ist; die zu verwendenden Werte
sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt:
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C (myg/kg) alpha
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< 50 0,2
51-500 0,18
501-1 000 0,15
1 001-10 000 0,12
> 10 000 0,1
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U steht für die erweiterte Messunsicherheit mit einem Faktor von 2, der zu einem Vertrauensniveau von ca. 95% führt.
Liefert eine Analysemethode Ergebnisse mit Messunsicherheiten, die unter der maximalen Standardunsicherheit liegen, gilt die Methode als gleichermaßen geeignet wie eine Methode, die die oben genannten Leistungskriterien erfüllt.
QUELLE:
European Commission Report on the relationship between analytical results, the measurement of uncertainty, recovery factors and the provisions in EU food legislation, 2004.
(http://europa.eu.int/comm/food/food/chemicalsafety/ contaminants/sampling_en.htm).
3.4. Abschätzung der Richtigkeit der Untersuchung, Berechnung der Wiederfindungsrate und Angabe der Ergebnisse
Wenn möglich, ist eine Abschätzung der Richtigkeit der Analysen vorzunehmen, indem geeignete zertifizierte Referenzmaterialien in den Kontrollvorgang einbezogen werden.
Das Analyseergebnis ist entweder um die Wiederfindungsrate korrigiert oder unkorrigiert anzugeben. Die Art der Angabe und die Wiederfindungsrate sind mitzuteilen. Die die Analyse durchführende Person hat den ‚European Commission Report on the relationship between analytical results, the measurement of uncertainty, recovery factors and the provisions in EU food legislation‘ zu beachten (Quelle 1).
Das Analyseergebnis ist als x +/– U anzugeben, wobei x das Analyseergebnis und U die erweiterte Messunsicherheit darstellen.
3.5. Laborqualitätsnormen
Laboratorien müssen Art. 12 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie die Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz entsprechen. Die Laboratorien müssen gemäß Akkreditierungsgesetz – AkkG akkreditiert sein. Laboratorien müssen Artikel 12, Absatz 2, der Verordnung (EG) Nr. 882 aus 2004, über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie die Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz entsprechen. Die Laboratorien müssen gemäß Akkreditierungsgesetz – AkkG akkreditiert sein.
3.6. Angaben der Ergebnisse
Die Ergebnisse sind in denselben Einheiten anzugeben wie die in der Verordnung (EG) Nr. 466/2001 festgelegten Höchstgehalte. Die Ergebnisse sind in denselben Einheiten anzugeben wie die in der Verordnung (EG) Nr. 466 aus 2001, festgelegten Höchstgehalte.
QUELLEN
(a) Entwurf der Norm prEN 13804 "Lebensmittel - Bestimmung
von Spurenelementen - Leistungskriterien und allgemeine Überlegungen", CEN, Rue de Stassart 36, B1050 Brüssel.
(b) W Horwitz, "Evaluation of Analytical Methods for
Regulation of Foods and Drugs", Anal. Chem., 1982, Nr. 54, 67A - 76A.
(c) Method of Analysis to determine
3-Monochloropropane-1,2-Diol in Food and Food Ingredients using Mass Spectrometric Detection", wurde CEN TC 275 und AOAC International vorgelegt (auch erhältlich als "Report of the Scientific Cooperation task 3.2.6: Provision of validated methods to support the Scientific Committee on Food`s recommendations regarding 3-MCPD in hydrolysed protein and other foods").
(d) ISO/AOAC/IUPAC "Harmonised Guidelines for the Use of
Recovery Information in Analytical Measurement"; Herausgeber Michael Thompson, Steven L. R. Ellison, Ales Fajgelj, Paul Willetts und Roger Wood, Pure Appl.
Chem., 1999, Nr. 71, 337 - 348.
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*1) ABl. Nr. L 272 vom 3. 10. 1990, S. 1.