Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
ab 25.09.1968 — BGBl. Nr. 348/1968 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1 heute25.09.1968 BGBl. Nr. 348/1968 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Rechtshilfe in Strafsachen (Israel)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 348 aus 1968,

Typ

Vertrag – Israel

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

25.09.1968BGBl. Nr. 348/1968

Außerkrafttretensdatum

Index

29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen

Text

SCHLUSSPROTOKOLL

Anläßlich der Unterzeichnung des heute zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel abgeschlossenen Abkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen haben die unterzeichneten Bevollmächtigten die folgenden Bestimmungen vereinbart, die einen integrierenden Bestandteil des Vertrages bilden:

Bei der Erledigung eines Ersuchens von seiten der österreichischen Behörden um Einvernahme einer in Israel befindlichen Person über eine strafbare Handlung, die ihr zur Last gelegt wird oder der sie als Mittäter oder Mitschuldiger verdächtigt ist, werden die Justizbehörden des Staates Israel im Sinne der in Österreich geltenden Vorschriften auf ein ausdrückliches Ersuchen der österreichischen Behörden, eine solche Person nicht unter Eid, sondern unbeeidet zu vernehmen, gehörig Bedacht nehmen, sofern sie zu einer solchen Aussage bereit ist.

Jerusalem, den 6. Juni 1966 entsprechend dem 18. Siwan 5726.

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2014

Gesetzesnummer

20002942

Dokumentnummer

NOR40045224