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Rechtshilfe in Strafsachen (Israel)

Fassungen (Gesetz)
ab 25.09.1968 — BGBl. Nr. 348/1968 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute25.09.1968 BGBl. Nr. 348/1968 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Rechtshilfe in Strafsachen (Israel)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 348 aus 1968,

Typ

Vertrag – Israel

Inkrafttretensdatum

25.09.1968

Außerkrafttretensdatum

Index

29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM STAAT ISRAEL ÜBER DIE RECHTSHILFE IN STRAFSACHEN

StF: BGBl. Nr. 348/1968 (NR: GP XI RV 239 AB 379 S. 45. BR: S. 251.)

Sonstige Textteile

Nachdem das Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel über die Rechtshilfe in Strafsachen samt Schlussprotokoll, welches also lautet:

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Abkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Justiz und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Ratifikationstext

Die Ratifikationsurkunden zu dem vorliegenden Abkommen sind am 26. August 1968 ausgetauscht worden; das Abkommen tritt somit gemäß seinem Artikel 15 Absatz 2 am 25. September 1968 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und der Staat Israel sind in dem Wunsch, ihre wechselseitigen Beziehungen auf dem Gebiet der Rechtshilfe in Strafsachen zu regeln, wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2014

Gesetzesnummer

20002942

Dokumentnummer

NOR30003207