Text
Anlage 2
zu § 7 Abs. 2
Personalaufwand bei Privatschulen
Gesamtdatensatz des Personalaufwandes
1.1 Der Gesamtdatensatz besteht aus dem Kopfsatz (2.1), den Personaldatensätzen (2.2) und dem Aufwandsdatensatz (2.3). Bei der Übermittlung des Gesamtdatensatzes ist das bereitgestellte Datenformat zu verwenden.
2. Inhalt des Gesamtdatensatzes
2.1 Der Kopfsatz enthält die Leitdaten der Übermittlung und hat folgenden Inhalt:
____________________________________________________________________
Merkmal Inhalt
____________________________________________________________________
Rechtsträger 3.1
____________________________________________________________________
Erhebungsstichtag 3.2
____________________________________________________________________
2.2 Personaldatensätze (§ 9 Abs. 4 Z 1 lit. a Bildungsdokumentationsgesetz)2.2 Personaldatensätze (Paragraph 9, Absatz 4, Ziffer eins, Litera a, Bildungsdokumentationsgesetz)
2.2.1 Auszuwählen sind Bedienstete (einschließlich karenzierte Bedienstete), die Bildungseinrichtungen zur Beschäftigung zugewiesen sind. Die Eindeutigkeit des anonymen Personaldatensatzes ist durch eine geeignete Datensatzkennung zu gewährleisten.
2.2.2 Ein Personaldatensatz hat zusätzlich zu der erforderlichen Datensatzkennung folgenden Inhalt:
____________________________________________________________________
Merkmal Inhalt
____________________________________________________________________
Bezeichnung, Anschrift und Rechtsnatur des Erhalters der
Bildungseinrichtung 3.3
____________________________________________________________________
Bildungseinrichtung (Schulkennzahl der Stammschule) 3.4
____________________________________________________________________
Geschlecht 3.5
____________________________________________________________________
Geburtsjahr 3.6
____________________________________________________________________
Ausbildung 3.7
____________________________________________________________________
Verwendung 3.8
____________________________________________________________________
Funktion 3.9
____________________________________________________________________
Beschäftigungsart 3.10
____________________________________________________________________
Beschäftigungsausmaß 3.11
____________________________________________________________________
2.3 Aufwandsdatensatz (§ 9 Abs. 4 Z 1 lit. b Bildungsdokumentationsgesetz)2.3 Aufwandsdatensatz (Paragraph 9, Absatz 4, Ziffer eins, Litera b, Bildungsdokumentationsgesetz)
2.3.1 Im Aufwandsdatensatz ist der in Verbindung mit den Personaldatensätzen der Bediensteten (2.2) stehende Personalaufwand darzustellen. Unter Personalaufwand sind die einzelnen Entlohnungsbestandteile entsprechend der für den jeweiligen Bediensteten maßgeblichen arbeitsrechtlichen (besoldungsrechtlichen) Vorschriften zu verstehen. Der Personalaufwand hat folgende Merkmale entsprechend der Systematik des Kapitels 4 der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates vom 25. Juni 1996 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Gemeinschaft, ABl. Nr. L 310 vom 30. November 1996 S 1 (ESVG 95), aufzuweisen:
Merkmal Bedeutung
Bruttolohn und -gehalt Gesamtbezüge einschließlich aller vom
in Form von Arbeitnehmer zu entrichtenden und vom
Geldleistungen Arbeitgeber einbehaltenen Steuern,
Sozialbeiträge und der sonstigen
einbehaltenen Abzüge vom Bruttolohn
(einschließlich Zulagen, Zuschläge,
Zuwendungen)
Bruttolohn und -gehalt Waren, Dienstleistungen und sonstige
in Form von Leistungen, die unentgeltlich oder
Sachleistungen verbilligt vom Arbeitgeber zur Verfügung
gestellt werden
gesetzliche Beiträge der Dienstgeber für ihre
Pflichtbeiträge des Arbeitnehmer zur Sozialversicherung
Arbeitgebers (Kranken-, Pensions-, Unfall-,
Arbeitslosenversicherung),
Wohnbauförderungsbeitrag, Kommunalsteuer,
Beiträge zum Familienlastenausgleichsfonds
und zum Insolvenzentgeltsicherungsfonds,
Dienstgeberbeitrag gemäß
Entgeltfortzahlungsgesetz
sonstige Zuweisungen an Pensionsrückstellungen
Sozialaufwendungen (nicht an Abfertigungsrückstellungen),
Pensionszahlungen an ehemalige
Dienstnehmer, wenn keine
Pensionsrückstellung dotiert wird;
freiwillige Versicherungsprämien
2.3.2 Der Aufwandsdatensatz ist als Summe des Personalaufwandes gegliedert nach Art der Bildungseinrichtung darzustellen.
3. Transformation
3.1 Anzugeben ist der Rechtsträger, der die Dienstgeberfunktion für die an der Bildungseinrichtung beschäftigten Personen wahrnimmt.
3.2 Das Datum ist nach dem Muster "JJJJMMTT" zu besetzen, zB "20031001".
3.3 Zusätzlich zu Anschrift und Bezeichnung des Erhalters der Bildungseinrichtung (sofern der Erhalter der Bildungseinrichtung nicht in Z 3.1 erfasst worden ist) sind folgende Werte mit den angegebenen Bedeutungen vorgesehen:3.3 Zusätzlich zu Anschrift und Bezeichnung des Erhalters der Bildungseinrichtung (sofern der Erhalter der Bildungseinrichtung nicht in Ziffer 3 Punkt eins, erfasst worden ist) sind folgende Werte mit den angegebenen Bedeutungen vorgesehen:
Werte Bedeutung
11 Bund
12 Land
13 Gemeinde
14 Kombination von Gebietskörperschaften
21 Römisch katholische Kirche
22 Evangelische Kirche (AB + HB)
23 Israelitische Kultusgemeinde
24 Islamische Glaubensgemeinschaft
31 Kammern für Arbeiter und Angestellte
32 Kammer der gewerblichen Wirtschaft
33 Berufsförderungsinstitut
34 Landwirtschaftskammer
35 Innung, Berufsverband
36 Fonds der Wiener Kaufmannschaft
51 Handels- oder Produktionsbetrieb
52 Geld- oder Kreditinstitut
53 Versicherungsgesellschaft
61 Stiftung
62 Verein
71 Privatperson
72 Mehrere Privatpersonen
91 Sonstige Schulerhalter
3.4 Die Identifikationsnummer ist gemäß der vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Verfügung gestellten österreichischen Schulendatei festzulegen.
3.5 Wertevorrat: "M" für männlich, "W" für weiblich.
3.6 Das Geburtsjahr ist im Format "JJJJ" anzugeben.
3.7 Anzugeben ist die höchste erfolgreich abgeschlossene (schulische bzw. universitäre) Ausbildung.
3.8 Anzugeben ist die Verwendung nach den für den jeweiligen Bediensteten maßgeblichen arbeitsvertraglichen Vorschriften (zB Lehrer, Verwaltung, allgemeiner Dienst für den Privatschulbetrieb).
3.9 Anzugeben ist(sind) die an der Bildungseinrichtung ausgeübte(n) Tätigkeit(en), wie zB Abteilungsleiter, Abteilungsvorstand, Administrator, Erzieher, Fachvorstand, Hilfspersonal, Klassenvorstand, Kustos, Lehrer (mit der Angabe, ob es sich um einen "zusätzlichen Lehrereinsatz" handelt, wie etwa zusätzlicher Lehrereinsatz für Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache oder für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf), Schularzt, Schulleiter (betrauter Schulleiter), Schulleiterstellvertreter, Schulwart, Sekretariat.
3.10 Anzugeben ist die Art des Beschäftigungsverhältnisses (privatrechtliches Dienstverhältnis [befristet/unbefristet/als lebende Subvention], öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis [als lebende Subvention], "H"[auptberuflich] bzw. "N"[ebenberuflich]).
3.11 Das Beschäftigungsausmaß (inklusive Überstunden) ist
in Prozent gemessen an 100% einer Vollbeschäftigung und
mit dem Anteil der Beschäftigung in %, der mit Tätigkeiten gemäß Z 3.9 verbracht wird (Unterricht bzw. sonstige Tätigkeit),mit dem Anteil der Beschäftigung in %, der mit Tätigkeiten gemäß Ziffer 3 Punkt 9, verbracht wird (Unterricht bzw. sonstige Tätigkeit),
anzugeben (mit der weiteren Angabe, ob es sich um eine Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung handelt).