Rechtstracker.at

Anl. 3

Fassungen
25.10.2003 bis 31.12.2007 — BGBl. II Nr. 500/2003 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 325.10.200331.12.2007 BGBl. II Nr. 500/2003 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 54/2008

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Privatschulen-Statistikverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 500 aus 2003, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 54 aus 2008,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3

Inkrafttretensdatum

25.10.2003BGBl. II Nr. 500/2003

Außerkrafttretensdatum

31.12.2007aufgehoben durch BGBl. II Nr. 54/2008

Index

46/01 Bundesstatistikgesetz, 70/01 Schulverwaltung, Schulaufsicht

Text

                                                            Anlage 3

                                                       zu § 7 Abs. 2

Betriebs- und Erhaltungsaufwand bei Privatschulen

  1. Ziffer eins
    Gesamtdatensatz des Betriebs- und Erhaltungsaufwandes

1.1 Der Gesamtdatensatz besteht aus dem Kopfsatz (2.1) sowie den Einnahmen- und Ausgabendatensätzen (2.2). Bei der Übermittlung des Gesamtdatensatzes ist das bereitgestellte Datenformat zu verwenden.

2. Inhalt des Gesamtdatensatzes

2.1 Der Kopfsatz enthält die Leitdaten der Übermittlung und hat folgenden Inhalt:

____________________________________________________________________

Merkmal                                                   Inhalt

____________________________________________________________________

Rechtsträger                                               3.1

____________________________________________________________________

Erhebungsstichtag                                          3.2

____________________________________________________________________

2.2 Einnahmen- und Ausgabendatensätze (Paragraph 9, Absatz 4, Ziffer 2, Bildungsdokumentationsgesetz)

2.2.1 Die Eindeutigkeit eines Einnahmen- und Ausgabendatensatzes ist durch eine geeignete Datensatzkennung zu gewährleisten.

2.2.2 Ein Einnahmen- und Ausgabendatensatz hat zusätzlich zu der erforderlichen Datensatzkennung folgenden Inhalt:

____________________________________________________________________

Merkmal                                                   Inhalt

____________________________________________________________________

Bezeichnung, Anschrift und Rechtsnatur des Erhalters der   3.3

Bildungseinrichtung

____________________________________________________________________

Bildungseinrichtung (Schulkennzahl)                        3.4

____________________________________________________________________

Einnahmen und Ausgaben in der

Bildungseinrichtungserhaltung, gegliedert nach

Einnahmen- und Ausgabenarten sowie Arten der

Bildungseinrichtungen                                      3.5

____________________________________________________________________

  1. Ziffer 3
    Transformation

3.1 Anzugeben ist der Rechtsträger, der den Betriebs- und Erhaltungsaufwand der Bildungseinrichtung trägt (Schulerhalter).

3.2 Das Datum ist nach dem Muster "JJJJMMTT" zu besetzen, zB "20031231".

3.3 Zusätzlich zu Anschrift und Bezeichnung des Erhalters der Bildungseinrichtung (sofern der Erhalter der Bildungseinrichtung nicht in Ziffer 3 Punkt eins, erfasst worden ist) sind folgende Werte mit den angegebenen Bedeutungen vorgesehen:

Werte                    Bedeutung

11                      Bund

12                      Land

13                      Gemeinde

14                      Kombination von Gebietskörperschaften

21                      Römisch katholische Kirche

22                      Evangelische Kirche (AB + HB)

23                      Israelitische Kultusgemeinde

24                      Islamische Glaubensgemeinschaft

31                      Kammern für Arbeiter und Angestellte

32                      Kammer der gewerblichen Wirtschaft

33                      Berufsförderungsinstitut

34                      Landwirtschaftskammer

35                      Innung, Berufsverband

36                      Fonds der Wiener Kaufmannschaft

51                      Handels- oder Produktionsbetrieb

52                      Geld- oder Kreditinstitut

53                      Versicherungsgesellschaft

61                      Stiftung

62                      Verein

71                      Privatperson

72                      Mehrere Privatpersonen

91                      Sonstige Schulerhalter

3.4 Die Identifikationsnummer ist gemäß der vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Verfügung gestellten österreichischen Schulendatei festzulegen.

3.5 Die Einnahmen und Ausgaben in der Bildungseinrichtungserhaltung sind bezogen auf die einzelne Bildungseinrichtung nach Maßgabe der jeweiligen Rechnungsabschlüsse darzustellen und haben folgende Merkmale aufzuweisen:

3.5.1 Einnahmen

Merkmal                  Bedeutung

Eltern- bzw.

Schülerbeiträge

Ersätze für

Schülertransport und

Verpflegung

Subventionen

(Zuschüsse) von:

        Bund             alle Subventionen einschließlich Ersätze

                         für Personalaufwand der Lehrer

        Länder           alle Subventionen einschließlich Ersätze

                         für Personalaufwand der Lehrer

        Gemeinde

        Sonstige

Zuschüsse für            für bauliche Zwecke, vermögensbildende

Investitionen            Ausgaben

Schuldenaufnahme

Sonstige Einnahmen       Spenden, ...

3.5.2 Ausgaben

Merkmal                  Bedeutung

Sachaufwand              Lehrmittel, Material, Treibstoff, Mieten,

                         Gebühren, Leistungsengelte für Post,

                         Telekommunikation, Bank, Grundversorgung,

                         ...

davon für

Schülertransport und

Verpflegung

Investitionen:

        Bauliche         Errichtung bzw. Umbau von Immobilien, alle

                         werterhöhenden Erweiterungen und

                         Instandhaltungen, Investitionen in feste

                         Installationen (zB Beleuchtung), nicht

                         laufende Investitionen

        Einrichtungen    Geräte, Maschinen, Ausstattung, Werkzeuge,

                         ...

        Fahrzeuge

        Software         Kauf von Software einschließlich der

                         Lizenzzahlung für den Gebrauch

Erwerb von

Liegenschaften

Schuldendienst

        Zinsen           Zinsaufwendungen von Fremdkapital

        Tilgungen        Planmäßige Abschreibungen auf immatrielle

                         Gegenstände des Anlagevermögens und

                         Sachanlagen

Schlagworte

Betriebsaufwand, Einnahmesatz, Einnahmeart, Handelsbetrieb, Geldinstitut, Elternbeitrag

Gesetzesnummer

20002968

Dokumentnummer

NOR40045629