Text
Anlage 3
zu § 7 Abs. 2
Betriebs- und Erhaltungsaufwand bei Privatschulen
Gesamtdatensatz des Betriebs- und Erhaltungsaufwandes
1.1 Der Gesamtdatensatz besteht aus dem Kopfsatz (2.1) sowie den Einnahmen- und Ausgabendatensätzen (2.2). Bei der Übermittlung des Gesamtdatensatzes ist das bereitgestellte Datenformat zu verwenden.
2. Inhalt des Gesamtdatensatzes
2.1 Der Kopfsatz enthält die Leitdaten der Übermittlung und hat folgenden Inhalt:
____________________________________________________________________
Merkmal Inhalt
____________________________________________________________________
Rechtsträger 3.1
____________________________________________________________________
Erhebungsstichtag 3.2
____________________________________________________________________
2.2 Einnahmen- und Ausgabendatensätze (§ 9 Abs. 4 Z 2 Bildungsdokumentationsgesetz)2.2 Einnahmen- und Ausgabendatensätze (Paragraph 9, Absatz 4, Ziffer 2, Bildungsdokumentationsgesetz)
2.2.1 Die Eindeutigkeit eines Einnahmen- und Ausgabendatensatzes ist durch eine geeignete Datensatzkennung zu gewährleisten.
2.2.2 Ein Einnahmen- und Ausgabendatensatz hat zusätzlich zu der erforderlichen Datensatzkennung folgenden Inhalt:
____________________________________________________________________
Merkmal Inhalt
____________________________________________________________________
Bezeichnung, Anschrift und Rechtsnatur des Erhalters der 3.3
Bildungseinrichtung
____________________________________________________________________
Bildungseinrichtung (Schulkennzahl) 3.4
____________________________________________________________________
Einnahmen und Ausgaben in der
Bildungseinrichtungserhaltung, gegliedert nach
Einnahmen- und Ausgabenarten sowie Arten der
Bildungseinrichtungen 3.5
____________________________________________________________________
3.1 Anzugeben ist der Rechtsträger, der den Betriebs- und Erhaltungsaufwand der Bildungseinrichtung trägt (Schulerhalter).
3.2 Das Datum ist nach dem Muster "JJJJMMTT" zu besetzen, zB "20031231".
3.3 Zusätzlich zu Anschrift und Bezeichnung des Erhalters der Bildungseinrichtung (sofern der Erhalter der Bildungseinrichtung nicht in Z 3.1 erfasst worden ist) sind folgende Werte mit den angegebenen Bedeutungen vorgesehen:3.3 Zusätzlich zu Anschrift und Bezeichnung des Erhalters der Bildungseinrichtung (sofern der Erhalter der Bildungseinrichtung nicht in Ziffer 3 Punkt eins, erfasst worden ist) sind folgende Werte mit den angegebenen Bedeutungen vorgesehen:
Werte Bedeutung
11 Bund
12 Land
13 Gemeinde
14 Kombination von Gebietskörperschaften
21 Römisch katholische Kirche
22 Evangelische Kirche (AB + HB)
23 Israelitische Kultusgemeinde
24 Islamische Glaubensgemeinschaft
31 Kammern für Arbeiter und Angestellte
32 Kammer der gewerblichen Wirtschaft
33 Berufsförderungsinstitut
34 Landwirtschaftskammer
35 Innung, Berufsverband
36 Fonds der Wiener Kaufmannschaft
51 Handels- oder Produktionsbetrieb
52 Geld- oder Kreditinstitut
53 Versicherungsgesellschaft
61 Stiftung
62 Verein
71 Privatperson
72 Mehrere Privatpersonen
91 Sonstige Schulerhalter
3.4 Die Identifikationsnummer ist gemäß der vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Verfügung gestellten österreichischen Schulendatei festzulegen.
3.5 Die Einnahmen und Ausgaben in der Bildungseinrichtungserhaltung sind bezogen auf die einzelne Bildungseinrichtung nach Maßgabe der jeweiligen Rechnungsabschlüsse darzustellen und haben folgende Merkmale aufzuweisen:
3.5.1 Einnahmen
Merkmal Bedeutung
Eltern- bzw.
Schülerbeiträge
Ersätze für
Schülertransport und
Verpflegung
Subventionen
(Zuschüsse) von:
Bund alle Subventionen einschließlich Ersätze
für Personalaufwand der Lehrer
Länder alle Subventionen einschließlich Ersätze
für Personalaufwand der Lehrer
Gemeinde
Sonstige
Zuschüsse für für bauliche Zwecke, vermögensbildende
Investitionen Ausgaben
Schuldenaufnahme
Sonstige Einnahmen Spenden, ...
3.5.2 Ausgaben
Merkmal Bedeutung
Sachaufwand Lehrmittel, Material, Treibstoff, Mieten,
Gebühren, Leistungsengelte für Post,
Telekommunikation, Bank, Grundversorgung,
...
davon für
Schülertransport und
Verpflegung
Investitionen:
Bauliche Errichtung bzw. Umbau von Immobilien, alle
werterhöhenden Erweiterungen und
Instandhaltungen, Investitionen in feste
Installationen (zB Beleuchtung), nicht
laufende Investitionen
Einrichtungen Geräte, Maschinen, Ausstattung, Werkzeuge,
...
Fahrzeuge
Software Kauf von Software einschließlich der
Lizenzzahlung für den Gebrauch
Erwerb von
Liegenschaften
Schuldendienst
Zinsen Zinsaufwendungen von Fremdkapital
Tilgungen Planmäßige Abschreibungen auf immatrielle
Gegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen