Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Bezeichnungen „Akademische Kauffrau für Betriebswirtschaft und Kommunikation“ und „Akademischer Kaufmann für Betriebswirtschaft und Kommunikation“, RIZ Regional-Innovations-Zentrum NÖ-Süd Informationstransfer und Beratungsges.m.b.H., Lehrgang „Betriebswirtschaftslehre und Kommunikation“
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 502/2003Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 502 aus 2003,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
72/01 Hochschulorganisation
Text
§ 2.Paragraph 2,
Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Lehrganges „Betriebswirtschaftslehre und Kommunikation“ hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Kauffrau für Betriebswirtschaft und Kommunikation“ und den Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer Kaufmann für Betriebswirtschaft und Kommunikation“ zu verleihen.
Zuletzt aktualisiert am
13.03.2026
Dokumentnummer
NOR40045632