Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Inländische Zweitwohnsitze
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 528/2003Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 528 aus 2003,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Text
§ 3.Paragraph 3,
Eine Benutzung des inländischen Wohnsitzes des unbeschränkt steuerpflichtigen (Ehe-)Partners, von dem der Abgabepflichtige nicht dauernd getrennt lebt, begründet einen zur unbeschränkten Steuerpflicht führenden Wohnsitz für den Abgabepflichtigen.
Zuletzt aktualisiert am
25.09.2013
Dokumentnummer
NOR40046390