Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und den Vereinigten Arabischen Emiraten über die Förderung und den Schutz von Investitionen
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 129/2003Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 129 aus 2003,
Typ
Vertrag – Vereinigte Arabische Emirate
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 12Artikel 12
Index
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Text
KAPITEL DREI: SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 12
Anwendung des Abkommens
Dieses Abkommen gilt für alle Investitionen, die vor oder nach dem In-Kraft-Treten dieses Abkommens vorgenommen wurden oder werden, nicht jedoch für Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Investition, die vor seinem In-Kraft-Treten entstanden sind bzw. Forderungen im Zusammenhang mit einer Investition, die vor seinem In-Kraft-Treten geregelt wurden.
Zuletzt aktualisiert am
24.11.2015
Dokumentnummer
NOR40046508