Norm Zusätzliche Ausnahmen von der Pflicht zur Entrichtung der zeitabhängigen Maut× ▾ ‹›Gliederung Zusätzliche Ausnahmen von der Pflicht zur Entrichtung der zeitabhängigen Maut Fassungen (Gesetz) ab 01.01.2004 — BGBl. II Nr. 578/2003 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.01.2004 BGBl. II Nr. 578/2003 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.2004 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2§ 3§ 4