Text
Anlage
Projektprogramm
Gemäß § 17a Abs. 9 Z 3 des BundeshaushaltsgesetzesGemäß Paragraph 17 a, Absatz 9, Ziffer 3, des Bundeshaushaltsgesetzes
Strategische Zielsetzung der Justizanstalt Leoben
Der Justizanstalt Leoben sind folgende Zielsetzungen des Bundesministeriums für Justiz übertragen:
Durchführung des Strafvollzuges nach den Bestimmungen des Strafvollzugsgesetzes in der Justizanstalt Leoben und der Außenstelle Judenburg.
Bei Einhaltung der budgetären Zielsetzungen gemäß der Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Einnahmen und Ausgaben soll die Qualität des Vollzuges verbessert werden.
Schlüsselaufgaben der Justizanstalt Leoben
Einleitung des Strafvollzuges gemäß § 2 der Sprengelverordnung.Einleitung des Strafvollzuges gemäß Paragraph 2, der Sprengelverordnung.
Vollzug von Freiheitsstrafen an männlichen und weiblichen Insassen, deren Strafzeit 18 Monate nicht übersteigt.
Vollzug von Freiheitsstrafen an jugendlichen männlichen Insassen, deren Strafzeit sechs Monate nicht übersteigt, und Vollzug von Freiheitsstrafen an jugendlichen weiblichen Insassen, deren Strafzeit ein Jahr nicht übersteigt.
Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen, die von Verwaltungsbehörden und Finanzstrafbehörden verhängt werden, über Ersuchen derselben.
Vollzug von gerichtlich verhängten Untersuchungshaften an männlichen und weiblichen Insassen.
Vollzug von Verwahrungshaften an Insassen, die durch die Sicherheitsbehörden eingeliefert werden.
Einleitung des Vollzuges von mit Freiheitsentziehung verbundenen Maßnahmen gemäß § 21 Abs. 2 StGB an geistig abnormen, zurechnungsfähigen Rechtsbrechern.Einleitung des Vollzuges von mit Freiheitsentziehung verbundenen Maßnahmen gemäß Paragraph 21, Absatz 2, StGB an geistig abnormen, zurechnungsfähigen Rechtsbrechern.
Einleitung des Vollzuges von mit Freiheitsentziehung verbundenen Maßnahmen gemäß § 22 StGB an entwöhnungsbedürftigen Rechtsbrechern.Einleitung des Vollzuges von mit Freiheitsentziehung verbundenen Maßnahmen gemäß Paragraph 22, StGB an entwöhnungsbedürftigen Rechtsbrechern.
Zielgruppen der Leistungen sind das Bundesministerium für Justiz, das Landesgericht Leoben und die Bezirksgerichte des Gerichtssprengels Leoben, die Insassen der Justizanstalt Leoben sowie öffentliche und private Auftraggeber, die Leistungen der Justizanstalt Leoben in Anspruch nehmen.
Rechtsgrundlagen
Strafvollzugsgesetz, BGBl. Nr. 144/1969,Strafvollzugsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 144 aus 1969,, Strafprozessordnung 1975, BGBl. Nr. 631,Strafprozessordnung 1975, Bundesgesetzblatt Nr. 631,
Strafgesetzbuch, BGBl. Nr. 60/1974,Strafgesetzbuch, Bundesgesetzblatt Nr. 60 aus 1974,, Jugendgerichtsgesetz 1988, BGBl. Nr. 599,Jugendgerichtsgesetz 1988, Bundesgesetzblatt Nr. 599,
Finanzstrafgesetz, BGBl. Nr. 129/1958,Finanzstrafgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 129 aus 1958,, Verwaltungsstrafgesetz 1991, BGBl. Nr. 52,Verwaltungsstrafgesetz 1991, Bundesgesetzblatt Nr. 52,
Sprengelverordnung für den Strafvollzug, BGBl. II Nr. 74/1997,Sprengelverordnung für den Strafvollzug, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 74 aus 1997,, Vollzugsordnung für Justizanstalten, GZ 42302/27-V/95,
einschlägige Erlässe des Bundesministeriums für Justiz in der jeweils geltenden Fassung.
Allgemeine Ziele der Justizanstalt Leoben
4.1 Fachbezogene Ziele
Durchführung eines humanen und dem rechtlichen Standard angepassten Strafvollzuges,
Sicherstellung rascher Lösungen bei neuen Anforderungen an den Strafvollzug,
Verringerung der Einschlusszeiten und vermehrte Betreuung in der Freizeit,
Sicherstellung des Vollzuges von bis zu 79 200 Hafttagen pro Jahr,
Sicherstellung der Betreuung der Insassen durch nachfolgende Betreuungsdienste in der angeführten Mindestbesetzung:
Psychologen ...................... 1 500 Stunden jährlich
Diplomierter Sozialarbeiter ...... 1 700 Stunden jährlich
Diplomierter Krankenpfleger ...... 880 Stunden jährlich
Die verwendeten personenbezogenen Ausdrücke umfassen Frauen und Männer gleichermaßen.
4.2 Managementziele
Stabilisierung des Budgetbedarfs bei mindestens gleich bleibenden Leistungen,
Einhaltung der budgetären Zielsetzungen laut Projektprogramm,
Bessere Nutzung der Personalkapazitäten,
Steigerung der Einnahmen (ausgenommen Vollzugskostenbeiträge),
Sicherstellung einer Beschäftigungsquote von mindestens 75 vH der Strafgefangenen und 20 vH der Untersuchungshäftlinge.
Kosten pro Hafttag
Die Kosten pro Hafttag errechnen sich aus dem Saldo aus Einnahmen und Ausgaben dividiert durch die voraussichtliche Anzahl der Hafttage.
Für das Jahr 2005 errechnet sich aus dem erwarteten Saldo von 3 253 000 Euro und voraussichtlich 79 200 Hafttagen ein durchschnittlicher Betrag von 41,1 Euro pro Hafttag, für das Jahr 2006 errechnet sich aus dem erwarteten Saldo von 3 319 000 Euro ein durchschnittlicher Betrag von 41,9 Euro.
Ziel ist, diesen Betrag zu halten oder zu unterschreiten. Vollzugsnutzungsquotient (VQ)
Der VQ ist eine Messgröße für das eingesetzte Personal im Verhältnis zu den Einschlusszeiten und enthält folgende Faktoren:
BS = Bedienstetenstand
IS = Insassenstand
EZ = Einschlusszeiten (Durchschnitt der Zeit, die ein Insasse im
Haftraum eingeschlossen ist)
Formel: VQ = 1 – [(BS : IS) x ( Einschlusszeit : 24)]
Der VQ ergibt immer eine Zahl zwischen 1 und 0; eine Annäherung zum
Wert 1 bedeutet den Einsatz von wenig Personal bei geringen
Einschlusszeiten, eine Annäherung zum Wert 0 den Einsatz von viel
Personal bei hohen Einschlusszeiten. Justizanstalt Leoben: VQ = 1 –
[(54,5 : 152) × (14,24 : 24)] = 0,79
Der VQ am Stichtag 1. Juli 2003 hat den Wert 0,79.
Ziel ist bei möglichst sparsamem Personaleinsatz die Einschlusszeiten zu verringern.
Kontrolle der Beschäftigungsquote
In der Justizanstalt Leoben waren mit Stichtag 2. Juli 2003 7 vH der Untersuchungshäftlinge und 81 vH der Strafgefangenen beschäftigt. Ziel ist die Sicherstellung einer Beschäftigungsquote von mindestens 20 vH bei Untersuchungshäftlingen und 75 vH bei Strafgefangenen.
Übersicht über die der Veranschlagung zugrunde gelegten
Personalstände:
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Vorschau
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2003 2004 2005 2006
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Beamte/Verwendungsgruppe
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E1 2 2 2 2
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E2a/E2b 51 50 48 48
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A2 1 1 1 1
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Summe Beamte: 54 53 51 51
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Vertragsbedienstete/
Entlohnungsgruppe
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v1 0 0,5 0,5 0,5
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v4 1 1 1 1
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K4 0 0,5 0,5 0,5
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SV § 36 VBG 0,25 0,25 0,425 0,425
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Summe Vertragsbedienstete: 1,25 2,25 2,425 2,425
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Gesamtsumme: 55,25 55,25 53,425 53,425
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Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Einnahmen und Ausgaben:
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Anmerkungen erwarteter Erfolg
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2003 2004 2005 2006
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Ausgaben in Euro
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UT siehe Erläuterungen 2 071 000 2 071 000 2 245 000 2 325 000
0 zu Punkt 7
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UT siehe Erläuterungen 30 000 30 000 30 000 30 000
3 zu Punkt 7
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UT siehe Erläuterungen 50 000 50 000 80 000 80 000
7 zu Punkt 7
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UT siehe Erläuterungen 740 000 740 000 920 000 920 000
8 zu Punkt 7
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Kto. 7271-902 u. 523 000 523 000 523 000 523 000
903Vollzugkbei.
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Z - Posten 66 000 66 000 66 000 66 000
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Summe der Ausgaben: 3 480 000 3 480 000 3 864 000 3 944 000
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Einnahmen in Euro
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UT4 siehe Erläuterungen 102 000 102 000 116 000 130 000
zu Punkt 7
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Kto. 8171 494 000 494 000 494 000 494 000
Vollzugkostenbeiträge
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UT Bestandswirksame 1 000 1 000 1 000 1 000
7 Einnahmen
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Summe der Einnahmen: 597 000 597 000 611 000 625 000
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Saldo: -2883000 -2883000 -3253000 -3319000
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Erläuterungen zu Punkt 7
Allgemein wird festgehalten, dass Zahlungen an die BIG und andere Ausgaben zur Gebäudeerhaltung sowie Aufwendungen für die Unterbringung gemäß § 21 Abs. 1 StGB und § 429 Abs. 4 StPO nicht saldenwirksam sind, sondern aus dem allgemeinen Budget der Justizanstalten zentral bezahlt werden.Allgemein wird festgehalten, dass Zahlungen an die BIG und andere Ausgaben zur Gebäudeerhaltung sowie Aufwendungen für die Unterbringung gemäß Paragraph 21, Absatz eins, StGB und Paragraph 429, Absatz 4, StPO nicht saldenwirksam sind, sondern aus dem allgemeinen Budget der Justizanstalten zentral bezahlt werden.
UT 0 – Personalbereich
Berechnungsbasis ist das Jahresergebnis 2002 und die Prognose für das Jahr 2003 unter Berücksichtigung der Planstellenentwicklung und der im 1.Quartal 2005 erfolgten Übersiedlung in das neue Justizzentrum Leoben.
Der Personalaufwand für alle Dienstzuteilungen aus der Personaleinsatzgruppe beim OLG Graz wird von der Justizanstalt Leoben ab Beginn der Dienstzuteilung und unabhängig von der Dauer der jeweiligen Dienstzuteilung geleistet.
Für die Übersiedlung der Justizanstalt Leoben in das neue Anstaltsgebäude werden für hiefür notwendige Dienstzuteilungen aus der Personaleinsatzgruppe gesonderte Regelungen hinsichtlich einer allfälligen Kostentragung aus dem Ressortbudget getroffen. Für die Dauer der Aufrechthaltung der Außenstelle Judenburg werden bis zu 4 Beamte (E2b) dienstzugeteilt.
UT 3 – Anlagen
Die Ausgaben wurden aufgrund des folgenden „Anschaffungsplanes“ budgetiert, wobei (E) für Ersatz- und (N) für Neuanschaffungen steht.
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2004 2005 2006
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Ausgaben in Euro
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Kombi E 27.000 27.000
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Flurförderzeug N 15.000
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Sonstiges E/N 3.000 15.000 3.000
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UT 7 – Aufwendungen (gesetzliche Verpflichtungen) Berechnungsbasis der Ausgaben bei diesem Ansatz sind das Jahresergebnis 2004 und die Prognose für 2005. Die Erhöhung um 30 000 Euro ist auf Grund der gestiegenen Zahl an Insassen notwendig.
UT 8 – Aufwendungen
Berechnungsbasis der Ausgaben bei diesem Ansatz sind das Jahresergebnis 2004 und die Prognose für 2005. Die Erhöhung um 180 000 Euro ist auf Grund der gestiegenen Zahl an Insassen notwendig.
UT 4 – Einnahmen
Die für die Jahre 2005 bis 2006 ausgewiesenen Erhöhungen der Einnahmen beziehen sich auf die Mehreinnahmen durch Turnsaalvermietung um 28.000 Euro pro Jahr.
Für das Jahr 2005 werden nur 14.000 Euro projektiert, da die Übersiedelung in die Justizanstalt Leoben „Neu“ erst mit Februar 2005 geplant ist und somit eine Vermietung des Turnsaals erst in der zweiten Jahreshälfte realistisch erscheint.
Durch diese Erhöhung der Einnahmen verändert sich auch der Saldo für die Jahre 2005 und 2006.