Text
Anlage
Projektprogramm
Gemäß § 17a Abs. 9 Z 3 des BundeshaushaltsgesetzesGemäß Paragraph 17 a, Absatz 9, Ziffer 3, des Bundeshaushaltsgesetzes
Strategische Zielsetzung der Justizanstalt Sonnberg
Der Justizanstalt Sonnberg sind folgende Zielsetzungen des Bundesministeriums für Justiz übertragen:
Durchführung des Strafvollzuges nach den Bestimmungen des Strafvollzugsgesetzes.
Bei Einhaltung der budgetären Zielsetzungen gemäß der Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Einnahmen und Ausgaben soll die Qualität des Vollzuges verbessert werden.
Schlüsselaufgaben der Justizanstalt Sonnberg
Vollzug von Freiheitsstrafen an erwachsenen männlichen Insassen, deren Strafzeit 18 Monate übersteigt und zehn Jahre nicht übersteigt,
Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen, die von Verwaltungsbehörden oder Finanzbehörden verhängt worden sind, über deren Ersuchen,
Vollzug von mit Freiheitsentziehung verbundenen Maßnahmen gemäß § 23 Strafgesetzbuch an gefährlichen Rückfallstätern.Vollzug von mit Freiheitsentziehung verbundenen Maßnahmen gemäß Paragraph 23, Strafgesetzbuch an gefährlichen Rückfallstätern.
Zielgruppen der Leistungen sind das Bundesministerium für Justiz, das Landesgericht für Strafsachen Korneuburg, die Insassen der Justizanstalt Sonnberg sowie öffentliche und private Auftraggeber, die Leistungen der Justizanstalt Sonnberg in Anspruch nehmen.
Rechtsgrundlagen
Strafvollzugsgesetz, BGBl. Nr. 144/1969,Strafvollzugsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 144 aus 1969,, Strafprozessordnung 1975, BGBl. Nr. 631,Strafprozessordnung 1975, Bundesgesetzblatt Nr. 631,
Strafgesetzbuch, BGBl. Nr. 60/1974,Strafgesetzbuch, Bundesgesetzblatt Nr. 60 aus 1974,, Jugendgerichtsgesetz 1988, BGBl. Nr. 599,Jugendgerichtsgesetz 1988, Bundesgesetzblatt Nr. 599,
Finanzstrafgesetz, BGBl. Nr. 129/1958,Finanzstrafgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 129 aus 1958,, Verwaltungsstrafgesetz 1991, BGBl. Nr. 52,Verwaltungsstrafgesetz 1991, Bundesgesetzblatt Nr. 52,
Sprengelverordnung für den Strafvollzug, BGBl. II Nr. 74/1997,Sprengelverordnung für den Strafvollzug, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 74 aus 1997,, Vollzugsordnung für Justizanstalten, GZ 42302/27-V/95,
einschlägige Erlässe des Bundesministeriums für Justiz in der jeweils geltenden Fassung.
Allgemeine Ziele der Justizanstalt Sonnberg
4.1 Fachbezogene Ziele
Durchführung eines humanen und dem rechtlichen Standard angepassten Strafvollzuges,
Sicherstellung rascher Lösungen bei neuen Anforderungen an den Strafvollzug,
Verringerung der Einschlusszeiten und vermehrte Betreuung in der Freizeit,
Therapeutische Betreuung für Sexualstraftäter,
Betreiben der Drogenfreien Abteilung und Betreuung von Insassen mit Drogenproblemen,
Beschäftigung der Insassen mit sinnvoller Arbeit,
Berufsausbildung für geeignete Insassen,
Sicherstellung des Vollzuges von bis zu 127 750 Hafttagen pro Jahr,
Betreiben der Freigängerhäuser für 17 Insassen ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung und
Inbetriebnahme der Freigängerhäuser,
Sicherstellung der Betreuung der Insassen durch nachfolgende Betreuungsdienste in der dazu angeführten jeweiligen Mindestbesetzung:
- Psychologen 5 180 Stunden/jährlich
- Diplomierte Sozialarbeiter 5 180 Stunden/jährlich
- Sachbearbeiter Sozialer Dienst 1 724 Stunden /jährlich
- Diplomierte Krankenpfleger 880 Stunden/jährlich.
Die verwendeten personenbezogenen Ausdrücke umfassen Frauen und Männer gleichermaßen.
4.2 Managementziele
Stabilisierung des Budgetbedarfes bei mindestens gleich bleibenden Leistungen,
Einhaltung der budgetären Zielsetzungen laut Projektprogramm,
bessere Nutzung der Personalkapazitäten,
Steigerung der Einnahmen (ausgenommen Vollzugskostenbeiträge) durch Erschließung neuer Einnahmequellen,
Sicherstellung einer Beschäftigungsquote von mindestens 80 vH der Insassen.
Kosten pro Hafttag
Die Kosten pro Hafttag errechnen sich aus dem Saldo aus Einnahmen und Ausgaben dividiert durch die voraussichtliche Anzahl der Hafttage.
Für das Jahr 2006 errechnet sich aus dem Saldo von 6 082 000 Euro und voraussichtlich 127 750 Hafttagen ein durchschnittlicher Betrag von 47,60 Euro pro Hafttag.
Ziel ist, diesen Betrag zu halten oder zu unterschreiten.
Vollzugsquotient (VQ)
Der VQ ist eine Messgröße für das eingesetzte Personal im Verhältnis zu den Einschlusszeiten und enthält folgende Faktoren:
BS = Bedienstetenstand
IS = Insassenstand
EZ = Einschlusszeiten (Durchschnitt der Zeit, die ein Insasse im
Haftraum eingeschlossen ist)
Formel: VQ = 1 – [(BS : IS) × (Einschlusszeit : 24)]
Der VQ ergibt immer eine Zahl zwischen 1 und 0; eine Annäherung zum
Wert 1 bedeutet den Einsatz von wenig Personal bei geringeren
Einschlusszeiten, eine Annäherung zum Wert 0 den Einsatz von viel
Personal bei hohen Einschlusszeiten.
Justizanstalt Sonnberg: VQ = 1 – [(87,75 : 242) × (14,23 : 24)] =
0,79
Der VQ am Stichtag 1. Juli 2003 hat den Wert 0,79.
Ziel ist bei möglichst sparsamem Personaleinsatz die Einschlusszeiten zu verringern.
Kontrolle der Beschäftigungsquote
In der Justizanstalt Sonnberg waren mit Stichtag 1. Juli 2003 80 vH Insassen beschäftigt. Ziel ist, die Sicherstellung einer Beschäftigungsquote von mindestens 80 vH der Insassen.
Übersicht über die der Veranschlagung zugrunde gelegten Personalstände:
Planstellenvorschau Stellenplan Vorschau
2003 2004 2005 2006
Beamte/Verwendungsgruppe
E1 2 2 2 2
E2a/E2b* 75 75 75 77
Ausbildungsplanstellen 4 3 0 0
A1 2 2 2 2
Summe Beamte: 83 82 79 81
Vertragsbedienstete/
Entlohnungsgruppe
v1 1,25 1,25 1,25 1,25
v2 2 2 2 2
v3 3 3 3 3
v4 1,50 1,50 1,50 1,50
k4 0 0,25 0,25 0,25
Summe Vertragsbedienstete: 7,75 8 8 8
Gesamtsumme: 90,75 90 87 89
- Anmerkung zu E2a/E2b: Ohne die für ein Mitglied des
Zentralausschusses gebundene E2a Planstelle
Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Einnahmen und Ausgaben:
Anmerkungen erwarteter Erfolg
2003 2004 2005 2006
Ausgaben in Euro
UT 0 siehe 3379000 3397000 3397000 4192000
Erläuterungen
zu Punkt 7
UT 3 siehe 43000 43000 43000 82000
Erläuterungen
zu Punkt 7
UT 7 siehe 182000 182000 182000 262000
Erläuterungen
zu Punkt 7
UT 8 siehe 1284000 1284000 1284000 1637000
Erläuterungen
zu Punkt 7
Kto. 7271-902 u. 991000 991000 991000 991000
903 Vollzugkbei.
Z-Posten 73000 73000 73000 73000
Summe der Ausgaben: 5970000 5970000 5970000 7237000
Einnahmen in Euro
UT 4 siehe Erläuterungen 209000 209000 209000 209000
zu Punkt 7
Kto. 8171 945000 945000 945000 945000
Vollzugskosten-
beiträge
UT 7 Bestandswirksame 1000 1000 1000 1000
Einnahme
Summe der Einnahmen 1155000 1155000 1155000 1155000
Saldo: -4815000 -4815000 -4815000 -6082000
Erläuterung zu Punkt 7
Allgemein wird festgehalten, dass Zahlungen an die BIG und andere Ausgaben zur Gebäudeerhaltung sowie Aufwendungen für die Unterbringung gemäß § 21 Abs. 1 StGB und § 429 Abs. 4 StPO nicht saldenwirksam sind, sondern aus dem allgemeinen Budget der Justizanstalten zentral bezahlt werden.Allgemein wird festgehalten, dass Zahlungen an die BIG und andere Ausgaben zur Gebäudeerhaltung sowie Aufwendungen für die Unterbringung gemäß Paragraph 21, Absatz eins, StGB und Paragraph 429, Absatz 4, StPO nicht saldenwirksam sind, sondern aus dem allgemeinen Budget der Justizanstalten zentral bezahlt werden.
UT 0 - Personalbereich
Der Personalaufwand für die Jahre 2004, 2005 und 2006 ist auf der Basis der Jahre 2002 und 2003 und unter Berücksichtigung der Planstellenentwicklung berechnet worden.
Der Personalaufwand für alle Dienstzuteilungen aus der Personaleinsatzgruppe beim OLG Wien wird von der Justizanstalt Sonnberg ab Beginn der Dienstzuteilung und unabhängig von der Dauer der jeweiligen Dienstzuteilung geleistet.
Für die Aufstockung der Belagsfähigkeit werden ab 1.1.2006 bis zu 10 Beamte (E2b) dienstzugeteilt.
UT 3 – Anlagen
Die Ausgaben wurden auf Grund des folgenden ”Anschaffungsplanes” budgetiert, wobei (E) für Ersatz- und (N) für Neuanschaffungen steht.
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2004 2005 2006
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Lastkraftwagen E 75.000
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Tischfräse E 10.000
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Wäschetrockner E 7.000
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Kartoffelschälmaschine E 4.000
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Waschmaschine E 10.000
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Muldenmangel E 11.000
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Kochkessel E 6.000
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Schutzgasschweißgerät E 2.000
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Küchenrührwerk E 7.000
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Schutzgasschweißgerät E 3.000
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Gemüseschneidemaschine E 7.000
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Format- u. Besäumkreissäge E 10.000
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Kopierer E 3.000
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Sonstiges E 3.000 5.000 5.000
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Summe: 43.000 43.000 82.000
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UT 7 - Aufwendungen (gesetzliche Verpflichtungen) Berechnungsbasis der Ausgaben bei diesem Ansatz sind das Jahresergebnis 2004 und die Prognose für 2006. Die Erhöhung um 80.000 Euro für 2006 ist auf Grund der gestiegenen Belagsfähigkeit notwendig.
UT 8 – Aufwendungen
Berechnungsbasis der Ausgaben bei diesem Ansatz sind das Jahresergebnis 2004 und das erwartete Jahresergebnis 2006. Die Erhöhung um 392.000 Euro für 2006 ist auf Grund der gestiegenen Belagsfähigkeit notwendig.
UT 4 - Einnahmen
Berechnungsbasis der Ausgaben bei diesem Ansatz sind das Jahresergebnis 2002 und das erwartete Jahresergebnis 2003.