Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
11.11.2006 bis 31.12.2007 — BGBl. II Nr. 419/2006
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 111.11.200631.12.2007 § → § BGBl. II Nr. 419/2006 · aufgehoben
Anl. 101.01.200410.11.2006 BGBl. II Nr. 624/2003 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Flexibilisierungsklausel - Bestimmung der Justizanstalt Sonnberg als

Organisationseinheit

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 624 aus 2003, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 419 aus 2006,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

11.11.2006BGBl. II Nr. 419/2006

Außerkrafttretensdatum

31.12.2007

Index

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget

Beachte

Zum Ende des Bezugszeitraums vergleiche Paragraph 2,

Text

Anlage

Projektprogramm

Gemäß Paragraph 17 a, Absatz 9, Ziffer 3, des Bundeshaushaltsgesetzes

  1. Ziffer eins
    Strategische Zielsetzung der Justizanstalt Sonnberg
Der Justizanstalt Sonnberg sind folgende Zielsetzungen des Bundesministeriums für Justiz übertragen:
  • Strichaufzählung
    Durchführung des Strafvollzuges nach den Bestimmungen des Strafvollzugsgesetzes.
  • Strichaufzählung
    Bei Einhaltung der budgetären Zielsetzungen gemäß der Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Einnahmen und Ausgaben soll die Qualität des Vollzuges verbessert werden.

  1. Ziffer 2
    Schlüsselaufgaben der Justizanstalt Sonnberg
    • Strichaufzählung
      Vollzug von Freiheitsstrafen an erwachsenen männlichen Insassen, deren Strafzeit 18 Monate übersteigt und zehn Jahre nicht übersteigt,
    • Strichaufzählung
      Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen, die von Verwaltungsbehörden oder Finanzbehörden verhängt worden sind, über deren Ersuchen,
    • Strichaufzählung
      Vollzug von mit Freiheitsentziehung verbundenen Maßnahmen gemäß Paragraph 23, Strafgesetzbuch an gefährlichen Rückfallstätern.
Zielgruppen der Leistungen sind das Bundesministerium für Justiz, das Landesgericht für Strafsachen Korneuburg, die Insassen der Justizanstalt Sonnberg sowie öffentliche und private Auftraggeber, die Leistungen der Justizanstalt Sonnberg in Anspruch nehmen.

  1. Ziffer 3
    Rechtsgrundlagen
    • Strichaufzählung
      Strafvollzugsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 144 aus 1969,,
    • Strichaufzählung
      Strafprozessordnung 1975, Bundesgesetzblatt Nr. 631,
    • Strichaufzählung
      Strafgesetzbuch, Bundesgesetzblatt Nr. 60 aus 1974,,
    • Strichaufzählung
      Jugendgerichtsgesetz 1988, Bundesgesetzblatt Nr. 599,
    • Strichaufzählung
      Finanzstrafgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 129 aus 1958,,
    • Strichaufzählung
      Verwaltungsstrafgesetz 1991, Bundesgesetzblatt Nr. 52,
    • Strichaufzählung
      Sprengelverordnung für den Strafvollzug, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 74 aus 1997,,
    • Strichaufzählung
      Vollzugsordnung für Justizanstalten, GZ 42302/27-V/95,
    • Strichaufzählung
      einschlägige Erlässe des Bundesministeriums für Justiz in der jeweils geltenden Fassung.

  1. Ziffer 4
    Allgemeine Ziele der Justizanstalt Sonnberg
    4.1 Fachbezogene Ziele
    • Strichaufzählung
      Durchführung eines humanen und dem rechtlichen Standard angepassten Strafvollzuges,
    • Strichaufzählung
      Sicherstellung rascher Lösungen bei neuen Anforderungen an den Strafvollzug,
    • Strichaufzählung
      Verringerung der Einschlusszeiten und vermehrte Betreuung in der Freizeit,
    • Strichaufzählung
      Therapeutische Betreuung für Sexualstraftäter,
    • Strichaufzählung
      Betreiben der Drogenfreien Abteilung und Betreuung von Insassen mit Drogenproblemen,
    • Strichaufzählung
      Beschäftigung der Insassen mit sinnvoller Arbeit,
    • Strichaufzählung
      Berufsausbildung für geeignete Insassen,
    • Strichaufzählung
      Sicherstellung des Vollzuges von bis zu 127 750 Hafttagen pro Jahr,
    • Strichaufzählung
      Betreiben der Freigängerhäuser für 17 Insassen ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung und
    • Strichaufzählung
      Inbetriebnahme der Freigängerhäuser,
    • Strichaufzählung
      Sicherstellung der Betreuung der Insassen durch nachfolgende Betreuungsdienste in der dazu angeführten jeweiligen Mindestbesetzung:

     - Psychologen                       5 180 Stunden/jährlich

     - Diplomierte Sozialarbeiter        5 180 Stunden/jährlich

     - Sachbearbeiter Sozialer Dienst    1 724 Stunden /jährlich

     - Diplomierte Krankenpfleger          880 Stunden/jährlich.

Die verwendeten personenbezogenen Ausdrücke umfassen Frauen und Männer gleichermaßen.
4.2 Managementziele
  • Strichaufzählung
    Stabilisierung des Budgetbedarfes bei mindestens gleich bleibenden Leistungen,
  • Strichaufzählung
    Einhaltung der budgetären Zielsetzungen laut Projektprogramm,
  • Strichaufzählung
    bessere Nutzung der Personalkapazitäten,
  • Strichaufzählung
    Steigerung der Einnahmen (ausgenommen Vollzugskostenbeiträge) durch Erschließung neuer Einnahmequellen,
  • Strichaufzählung
    Sicherstellung einer Beschäftigungsquote von mindestens 80 vH der Insassen.

  1. Ziffer 5
    Leistungskennzahlen

Kosten pro Hafttag

Die Kosten pro Hafttag errechnen sich aus dem Saldo aus Einnahmen und Ausgaben dividiert durch die voraussichtliche Anzahl der Hafttage.

Für das Jahr 2006 errechnet sich aus dem Saldo von 6 082 000 Euro und voraussichtlich 127 750 Hafttagen ein durchschnittlicher Betrag von 47,60 Euro pro Hafttag.

Ziel ist, diesen Betrag zu halten oder zu unterschreiten.

Vollzugsquotient (VQ)

Der VQ ist eine Messgröße für das eingesetzte Personal im Verhältnis zu den Einschlusszeiten und enthält folgende Faktoren:

BS = Bedienstetenstand

IS = Insassenstand

EZ = Einschlusszeiten (Durchschnitt der Zeit, die ein Insasse im

Haftraum eingeschlossen ist)

Formel: VQ = 1 – [(BS : IS) × (Einschlusszeit : 24)]

Der VQ ergibt immer eine Zahl zwischen 1 und 0; eine Annäherung zum

Wert 1 bedeutet den Einsatz von wenig Personal bei geringeren

Einschlusszeiten, eine Annäherung zum Wert 0 den Einsatz von viel

Personal bei hohen Einschlusszeiten.

Justizanstalt Sonnberg: VQ = 1 – [(87,75 : 242) × (14,23 : 24)] =

0,79

Der VQ am Stichtag 1. Juli 2003 hat den Wert 0,79.

Ziel ist bei möglichst sparsamem Personaleinsatz die Einschlusszeiten zu verringern.

Kontrolle der Beschäftigungsquote

In der Justizanstalt Sonnberg waren mit Stichtag 1. Juli 2003 80 vH Insassen beschäftigt. Ziel ist, die Sicherstellung einer Beschäftigungsquote von mindestens 80 vH der Insassen.

  1. Ziffer 6
    Übersicht über die der Veranschlagung zugrunde gelegten Personalstände:

Planstellenvorschau          Stellenplan  Vorschau

                                 2003      2004      2005      2006

Beamte/Verwendungsgruppe

E1                                   2         2         2         2

E2a/E2b*                            75        75        75        77

Ausbildungsplanstellen               4         3         0         0

A1                                   2         2         2         2

Summe Beamte:                       83        82        79        81

Vertragsbedienstete/

Entlohnungsgruppe

v1                                1,25      1,25      1,25      1,25

v2                                   2         2         2         2

v3                                   3         3         3         3

v4                                1,50      1,50      1,50      1,50

k4                                   0      0,25      0,25      0,25

Summe Vertragsbedienstete:        7,75         8         8         8

Gesamtsumme:                     90,75        90        87        89

    - Anmerkung zu E2a/E2b: Ohne die für ein Mitglied des

     Zentralausschusses gebundene E2a Planstelle

  1. Ziffer 7
    Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Einnahmen und Ausgaben:

     Anmerkungen        erwarteter Erfolg

                                 2003      2004      2005      2006

                         Ausgaben in Euro

UT 0  siehe                    3379000   3397000   3397000   4192000

      Erläuterungen

      zu Punkt 7

UT 3  siehe                      43000     43000     43000     82000

      Erläuterungen

      zu Punkt 7

UT 7  siehe                     182000    182000    182000    262000

      Erläuterungen

      zu Punkt 7

UT 8  siehe                    1284000   1284000   1284000   1637000

      Erläuterungen

      zu Punkt 7

       Kto. 7271-902 u.          991000    991000    991000    991000

      903 Vollzugkbei.

       Z-Posten                   73000     73000     73000     73000

         Summe der Ausgaben:    5970000   5970000   5970000   7237000

                         Einnahmen in Euro

UT 4  siehe Erläuterungen       209000    209000    209000    209000

      zu Punkt 7

       Kto. 8171                 945000    945000    945000    945000

      Vollzugskosten-

      beiträge

UT 7  Bestandswirksame            1000      1000      1000      1000

      Einnahme

         Summe der Einnahmen    1155000   1155000   1155000   1155000

                      Saldo:   -4815000  -4815000  -4815000  -6082000

Erläuterung zu Punkt 7

Allgemein wird festgehalten, dass Zahlungen an die BIG und andere Ausgaben zur Gebäudeerhaltung sowie Aufwendungen für die Unterbringung gemäß Paragraph 21, Absatz eins, StGB und Paragraph 429, Absatz 4, StPO nicht saldenwirksam sind, sondern aus dem allgemeinen Budget der Justizanstalten zentral bezahlt werden.

UT 0 - Personalbereich

Der Personalaufwand für die Jahre 2004, 2005 und 2006 ist auf der Basis der Jahre 2002 und 2003 und unter Berücksichtigung der Planstellenentwicklung berechnet worden.

Der Personalaufwand für alle Dienstzuteilungen aus der Personaleinsatzgruppe beim OLG Wien wird von der Justizanstalt Sonnberg ab Beginn der Dienstzuteilung und unabhängig von der Dauer der jeweiligen Dienstzuteilung geleistet.

Für die Aufstockung der Belagsfähigkeit werden ab 1.1.2006 bis zu 10 Beamte (E2b) dienstzugeteilt.

UT 3 – Anlagen

Die Ausgaben wurden auf Grund des folgenden ”Anschaffungsplanes” budgetiert, wobei (E) für Ersatz- und (N) für Neuanschaffungen steht.

________________________________________

           2004      2005      2006

____________________________________________________________________

Lastkraftwagen              E                              75.000

____________________________________________________________________

Tischfräse                  E          10.000

____________________________________________________________________

Wäschetrockner              E           7.000

____________________________________________________________________

Kartoffelschälmaschine      E           4.000

____________________________________________________________________

Waschmaschine               E                    10.000

____________________________________________________________________

Muldenmangel                E                    11.000

____________________________________________________________________

Kochkessel                  E           6.000

____________________________________________________________________

Schutzgasschweißgerät       E                               2.000

____________________________________________________________________

Küchenrührwerk              E                     7.000

____________________________________________________________________

Schutzgasschweißgerät       E           3.000

____________________________________________________________________

Gemüseschneidemaschine      E           7.000

____________________________________________________________________

Format- u. Besäumkreissäge  E                    10.000

____________________________________________________________________

Kopierer                    E           3.000

____________________________________________________________________

Sonstiges                   E           3.000     5.000     5.000

____________________________________________________________________

Summe:                                43.000    43.000    82.000

____________________________________________________________________

UT 7 - Aufwendungen (gesetzliche Verpflichtungen) Berechnungsbasis der Ausgaben bei diesem Ansatz sind das Jahresergebnis 2004 und die Prognose für 2006. Die Erhöhung um 80.000 Euro für 2006 ist auf Grund der gestiegenen Belagsfähigkeit notwendig.

UT 8 – Aufwendungen

Berechnungsbasis der Ausgaben bei diesem Ansatz sind das Jahresergebnis 2004 und das erwartete Jahresergebnis 2006. Die Erhöhung um 392.000 Euro für 2006 ist auf Grund der gestiegenen Belagsfähigkeit notwendig.

UT 4 - Einnahmen

Berechnungsbasis der Ausgaben bei diesem Ansatz sind das Jahresergebnis 2002 und das erwartete Jahresergebnis 2003.

Schlagworte

BGBl. Nr. 631/1975, BGBl. Nr. 599/1988, BGBl. Nr. 52/1991, Ersatzanschaffung, Formatsäge

Gesetzesnummer

20003125

Dokumentnummer

NOR40084372