Kurztitel
Frauenförderungsplan des Rechnungshofes
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 41/2004Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 41 aus 2004,
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen
wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt (vgl. BGBl. II wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt vergleiche Bundesgesetzblatt römisch zwei
Nr. 476/2005).Nr. 476 aus 2005,).
Text
Zielvorgaben des Rechnungshofes zur Erhöhung des Frauenanteils in bestimmten Funktionen bis 31. Dezember 2005 gemäß § 41 Abs. 3Zielvorgaben des Rechnungshofes zur Erhöhung des Frauenanteils in bestimmten Funktionen bis 31. Dezember 2005 gemäß Paragraph 41, Absatz 3
B–GBG
§ 12.Paragraph 12,
Der Rechnungshof strebt an, die Unterrepräsentation der Frauen weiterhin zu vermindern und längerfristig die Erfüllung der Frauenquote in Höhe von 40 % in allen Verwendungen und Funktionen zu erreichen, und legt folgende verbindliche Vorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils fest.
Diese verbindlichen Vorgaben beziehen sich auf Frauen, die zumindest gleich geeignet sind wie der bestgeeignete männliche Bewerber (Stichtag 1. Juli 2003).
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Funktion Männer Frauen Gesamt Frauen- Verbindliche
anteil Zielvorgaben
in % in %
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Sektionsleitung 4 0 4 0 –
____________________________________________________________________
Sektionsleitung- 2 0 2 0 -
stellvertretung
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Abteilungsleitung 29 4 33 12,1 15,2
____________________________________________________________________
Abteilungs-
leitung-
stellvertretung, 61 15 76 18,8 21,3
Prüfungs- und
Fachbereichs-
leitung
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Zwei Sektionsleiter haben bereits das frühestmögliche Pensionsantrittsalter erreicht. Erfahrungsgemäß liegt jedoch das tatsächliche Pensionsantrittsalter in den Funktionen Sektionsleiter und Sektionsleiterstellvertreter kaum vor Vollendung des 65. Lebensjahres, weshalb für den Zeitraum bis 2005 für diese Funktionen keine verbindliche Zielvorgabe möglich ist.
Schlagworte
Sektionsleitungstellvertretung, Abteilungsleitungstellvertretung,
Prüfungsleitung, Fachbereichsleitung