Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Gebäude- und Wohnungsregister-Gesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 9/2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/2009Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 9 aus 2004, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 125 aus 2009,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
46/02 Sonstiges Statistik
Text
Anlage
A. Merkmale von Adressen der Grundstücke:
Bezeichnung der politischen Gemeinde;
Bezeichnung der Ortschaft;
Bezeichnung der am Grundstück angrenzenden Straße (wenn vorhanden);
die Orientierungsnummer (Hausnummer, Konskriptionsnummer u.a.);
die Katastralgemeinde und die Grundstücksnummer(n) auf die sich die Adresse bezieht;
die repräsentative Koordinate im System der Landesvermessung als räumliche Referenz der Adresse;
Postleitzahl und sonstige Angaben zum leichteren Auffinden der Adresse wie Vulgo- und Hofnamen;
Angabe, ob die Adresse für Wohnzwecke geeignet ist;
weitere Adressen, die für das Grundstück vergeben wurden.
B. Merkmale von Adressen der Gebäude:
Merkmale der Adresse des Grundstückes, auf dem sich das Gebäude befindet;
die repräsentative Koordinate im System der Landesvermessung als räumliche Referenz des Gebäudes;
weitere Adressen, die für das Gebäude vergeben wurden;
Angabe, ob die Gebäudeadresse für Wohnzwecke geeignet ist;
Angabe über die Funktion des Gebäudes;
Angaben der Gemeinde zu weiteren Nutzung des Gebäudes, wenn vorhanden;
Bezeichnung des Gebäudes wie Haus, Stiege, Pavillon, Parzelle u. dgl.
C. Merkmale von Adressen der Wohnungen und sonstigen Nutzungseinheiten:
Merkmale der Adresse des Gebäudes, in dem sich die Wohnung oder die sonstige Nutzungseinheit befindet;
die Tür- oder Topnummer entsprechend den landesrechtlichen Vorschriften oder die nähere Lagebestimmung innerhalb des Gebäudes.
D. Gebäudemerkmale:
Koordinate als räumliche Repräsentanz des Gebäudes, wenn das Gebäude weder im Adressregister noch im technischen Operat des Grenzkatasters (§ 9 Vermessungsgesetz, BGBl. Nr. 306/1968) enthalten ist;Koordinate als räumliche Repräsentanz des Gebäudes, wenn das Gebäude weder im Adressregister noch im technischen Operat des Grenzkatasters (Paragraph 9, Vermessungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 306 aus 1968,) enthalten ist; Fläche des Gebäudes nach den Feststellungen der Gemeinde;
Geschoßanzahl und Vorhandensein eines Aufzuges;
Art der Trinkwasser-, Elektrizitäts- und Gasversorgung; Abwasser-, Niederschlagswasser- und Abfallentsorgung;
Art der Beheizung (Wärmebereitstellung, Wärmeabgabesystem, Art des Energieträgers), Art der Warmwasserbereitstellung, Art der Warmwasseraufbereitung, Art der Belüftung und Energiekennzahl;
die überbaute Grundfläche des Gebäudes sowie die verschiedenen Zwecken dienenden Flächen im Gebäude in Quadratmetern;
Anzahl der Hauptwohnsitze und der (weiteren) Wohnsitze;
Koordinate als räumliche Repräsentanz des Gebäudes und Fläche des Gebäudes aus der Grundstücksdatenbank, soweit das Gebäude nicht im Adressregister aber im technischen Operat des Grenzkatasters enthalten ist;
Flächenangaben je Geschoß, durchschnittliche Geschoßhöhe, Art der Bauweise je Geschoß und Gebäudehöhe.
E. Wohnungsmerkmale:
Nutzfläche der Wohnung je Geschoß;
Zahl der Wohnräume der Wohnung je Geschoß;
Art der Beheizung der Wohnung (Wärmebereitstellung, Wärmeabgabesystem, Energieträger), Art der Warmwasserbereitstellung, Art der Warmwasseraufbereitung und Art der Belüftung;
Rechtsverhältnis an der Wohnung;
Anzahl der Hauptwohnsitze und der (weiteren) Wohnsitze;
durchschnittliche Raumhöhe der Wohnung je Geschoß.
F. Merkmale von Bauvorhaben:
Merkmale der Adresse des Grundstückes, Gebäudes und/oder der Wohnung bzw. der sonstigen Nutzungseinheit, wo das Bauvorhaben durchgeführt wird;
Name und die Anschrift des Bauherrn; Angabe, ob der Bauherr Eigentümer des Grundstückes ist;
Rechtsnatur des Bauherrn;
Daten gemäß Abschnitt D, E und G;
Anzahl der projektierten Wohnungen im Gebäude;
Fläche einer gleichzeitig errichteten, frei stehenden Privatgarage.
G. Merkmale von sonstigen Nutzungseinheiten:
Nutzfläche der Nutzungseinheit je Geschoß;
Ausstattung der Nutzungseinheit;
Art der Beheizung (Wärmebereitstellung, Wärmeabgabesystem, Energieträger), Art der Warmwasserbereitstellung, Art der Warmwasseraufbereitung und Art der Belüftung;
Rechtsverhältnis an der Nutzungseinheit;
durchschnittliche Raumhöhe der Nutzungseinheit je Geschoß.
H. Daten des Energieausweises:
Merkmale der Adresse des Grundstückes, des Gebäudes und/oder der Nutzungseinheit, für die der Energieausweis erstellt wird;
Organisation und Name des Ausweiserstellers;
Ausstellungsdatum, Gültigkeitsdatum;
GWR-Zahl (Energieausweisnummer);
Brutto-Grundfläche, konditioniertes Bruttovolumen;
charakteristische Länge (lc), mittlerer Wärmedurchgangskoeffizient der Gebäudehülle (mittlerer U-Wert);
spezifischer Heizwärmebedarf bezogen auf das Referenzklima und der Vergleich zum Labeling (Energieeffizienzklasse);
spezifischer Heizwärmebedarf bezogen auf das Standortklima;
spezifischer außenluftinduzierter Kühlbedarf;
spezifischer Kühlbedarf bezogen auf das Standortklima;
Heiztechnikenergiebedarf für die Raumheizung;
Heiztechnikenergiebedarf für die Warmwasserbereitung;
Energiebedarf für die Luftförderung;
Energiebedarf für die Kühlung;
Energiebedarf für die Beleuchtung;
Referenzwert für die Gesamtenergieeffizienz (Klasse);
Art der Beheizung (Wärmebereitstellung, Wärmeabgabesystem, Energieträger), Art der Warmwasserbereitstellung, Art der Belüftung, Raumlufttechnik und Kühlung.
Schlagworte
Vulgoname, Kellergeschoss, Wasserleitungsnetz, Neubau, Anbau
Zuletzt aktualisiert am
16.12.2013
Dokumentnummer
NOR40112780