Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Regelung der sicherheitstechnischen und organisationsrelevanten Voraussetzungen für Verwaltungssignaturen
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 159/2004Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 159 aus 2004,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 7Paragraph 7
Index
20/12 Urkunden; 40/02 Sonstiges Verwaltungsverfahren
Beachte
Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. I Nr. 50/2016).Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten vergleiche Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 50 aus 2016,).
Text
Verzeichnisdienste
§ 7.Paragraph 7,
Verzeichnisdienste für die Zertifikate der Verwaltungssignatur müssen verfügbar sein. Darüber hinausgehende Auflagen der Verfügbarkeit und Sicherheit dürfen von Behörden nicht gestellt werden, sofern bei den bei ihnen verwendeten Signaturformaten das Zertifikat dem gültig signierten Dokument beigelegt wird.
Zuletzt aktualisiert am
24.10.2025
Dokumentnummer
NOR40051155