Kurztitel
Statistik über den Schweinebestand auf Grund von Zwischenzählungen
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 182/2004 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 147/2009Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 182 aus 2004, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 147 aus 2009,
Index
46/01 Bundesstatistikgesetz
Text
Anlage
Ferkel unter 20 kg Lebendgewicht
Jungschweine von 20 bis unter 50 kg Lebendgewicht
Mastschweine (einschließlich ausgemerzter Zuchttiere) mit einem Lebendgewicht von 50 kg und darüber
50 bis unter 80 kg
80 bis unter 110 kg
110 kg und mehr
Zuchtschweine mit einem Lebendgewicht von 50 kg und darüber
Jungsauen, noch nie gedeckt
Jungsauen, erstmals gedeckt
Ältere Sauen, gedeckt
Ältere Sauen, nicht gedeckt
Zuchteber
Schweine insgesamt
Nicht untersuchte Schlachtungen von Schweinen