Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen betreffend polizeiliche Zusammenarbeit (Lettland)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 19/2004Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 19 aus 2004,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 12Artikel 12
Index
49/11 Internationale Sicherheit
Text
Artikel 12
In-Kraft-Treten und Kündigung
Dieses Abkommen tritt mit dem ersten Tag des dritten Monates in Kraft, der auf den Monat seiner Unterzeichnung folgt.
Das vorliegende Abkommen wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es bleibt in Kraft, solange es nicht von einer der beiden Vertragsparteien schriftlich auf diplomatischem Weg unter Einhaltung einer sechsmonatigen Frist gekündigt wird.
Mit dem In-Kraft-Treten dieses Abkommens wird die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Inneres der Republik Österreich und dem Ministerium für Inneres der Republik Lettland über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der internationalen organisierten Kriminalität, des internationalen illegalen Suchtgifthandels und des internationalen Terrorismus vom 16. Juli 1997 aufgehoben.
Geschehen zu Riga am 20. Jänner 2004 in zwei Urschriften jeweils in deutscher und lettischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.
Zuletzt aktualisiert am
29.09.2014
Dokumentnummer
NOR40051868