Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Kuwait)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 30/2004Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 30 aus 2004,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 30Artikel 30
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Text
Artikel 30
IN-KRAFT-TRETEN
1.Ziffer eins Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation in Übereinstimmung mit den verfassungsmäßigen Erfordernissen der beiden Vertragsstaaten; die Ratifikationsurkunden werden in Kuwait ausgetauscht.
2.Ziffer 2 Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats, der dem Monat folgt, in dem der Austausch der Ratifikationsurkunden stattgefunden hat, in Kraft, und seine Bestimmungen finden Anwendungen:
in Bezug auf die an der Quelle einbehaltenen Steuern für Beträge, die am oder nach den 1. Jänner des Jahres gezahlt werden, das dem Jahr unmittelbar folgt, in dem das Abkommen in Kraft tritt;
in Bezug auf andere Steuern auf Besteuerungszeiträume, die am oder nach dem 1. Jänner des Jahres beginnen, das dem Jahr unmittelbar folgt, in dem das Abkommen in Kraft tritt.
Zuletzt aktualisiert am
28.09.2017
Dokumentnummer
NOR40052230