Rechtstracker.at

Art. 30

Fassungen
ab 01.03.2004 — BGBl. III Nr. 30/2004 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 30 heute01.03.2004 BGBl. III Nr. 30/2004 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Kuwait)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 30 aus 2004,

Typ

Vertrag - Kuwait

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 30

Inkrafttretensdatum

01.03.2004BGBl. III Nr. 30/2004

Außerkrafttretensdatum

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Text

Artikel 30

IN-KRAFT-TRETEN

Ziffer eins Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation in Übereinstimmung mit den verfassungsmäßigen Erfordernissen der beiden Vertragsstaaten; die Ratifikationsurkunden werden in Kuwait ausgetauscht.

Ziffer 2 Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats, der dem Monat folgt, in dem der Austausch der Ratifikationsurkunden stattgefunden hat, in Kraft, und seine Bestimmungen finden Anwendungen:

  1. Litera a
    in Bezug auf die an der Quelle einbehaltenen Steuern für Beträge, die am oder nach den 1. Jänner des Jahres gezahlt werden, das dem Jahr unmittelbar folgt, in dem das Abkommen in Kraft tritt;
  2. Litera b
    in Bezug auf andere Steuern auf Besteuerungszeiträume, die am oder nach dem 1. Jänner des Jahres beginnen, das dem Jahr unmittelbar folgt, in dem das Abkommen in Kraft tritt.

Zuletzt aktualisiert am

28.09.2017

Gesetzesnummer

20003366

Dokumentnummer

NOR40052230