Kurztitel
Status der zur Ausbildung irakischer Polizeikräfte eingesetzten österreichhischen Exekutivbeamten/innen (Jordanien)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 33/2004Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 33 aus 2004,
Index
49/11 Internationale Sicherheit
Langtitel
(Übersetzung)
Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Haschemitischen Königreichs Jordanien über den Status der im Königreich Jordanien zur Ausbildung irakischer Polizeikräfte eingesetzten österreichischen Exekutivbeamten/innen
StF: BGBl. III Nr. 33/2004
Ratifikationstext
Das Übereinkommen ist gemäß seinem Art. 3 mit 13. März 2004 in Kraft getreten.Das Übereinkommen ist gemäß seinem Artikel 3, mit 13. März 2004 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und der Regierung des Haschemitischen Königreichs Jordanien,
In Umsetzung von Z 16 der Sicherheitsrats-Resolution 1511 vom 16. Oktober 2003, die betont, wie wichtig es ist, wirksame irakische Polizei- und Sicherheitskräfte aufzustellen, und alle Mitgliedstaaten auffordert, zur Ausbildung und Ausrüstung der irakischen Polizei- und Sicherheitskräfte beizutragen,In Umsetzung von Ziffer 16, der Sicherheitsrats-Resolution 1511 vom 16. Oktober 2003, die betont, wie wichtig es ist, wirksame irakische Polizei- und Sicherheitskräfte aufzustellen, und alle Mitgliedstaaten auffordert, zur Ausbildung und Ausrüstung der irakischen Polizei- und Sicherheitskräfte beizutragen,
Sind wie folgt übereingekommen: