Norm Änderung des Akts zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments× ▾ ‹›Gliederung Änderung des Akts zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments Fassungen (Gesetz) ab 01.01.2008 — BGBl. I Nr. 2/2008▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute01.01.2008 § → § BGBl. I Nr. 2/2008 01.04.200431.12.2007 BGBl. III Nr. 35/2004 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.2008 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1Art. 2Art. 3Art. 4AnlagenAnl. 1NACH ARTIKEL 2 DES BESCHLUSSES 2002/772/EG, EURATOM DES RATES VOM 25.JUNI 2002 UND 23.SEPTEMBER 2002 ZUR ÄNDERUNG DES AKTS ZUR EINFÜHRUNG ALLGEMEINER UNMITTELBARER WAHLEN DER ABGEORDNETEN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS IM ANHANG ZUM BESCHLUSS 76/787/EGKS, EWG, EURATOMAnl. 2ERKLÄRUNGEN, DIE BEI DER ANNAHME DES BESCHLUSSES IN DAS RATSPROTKOLL AUFGENOMMEN WURDEN