Rechtstracker.at

Anl. 2

Fassungen
ab 01.05.2004 — BGBl. III Nr. 36/2004 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 2 heute01.05.2004 BGBl. III Nr. 36/2004 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Errichtung von Grenzabfertigungsstellen (Slowakei)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 36 aus 2004,

Typ

Vertrag – Slowakei

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

01.05.2004BGBl. III Nr. 36/2004

Außerkrafttretensdatum

Index

49/04 Grenzverkehr

Text

Anlage 2 zur Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Slowakischen Republik über die Errichtung von Grenzabfertigungsstellen und über die Durchführung der Grenzabfertigung im Eisenbahnverkehr während der Fahrt

Grenzübergangsstelle

Zone

Bemerkungen

1. Marchegg-Devínska Nová Ves

Die Zone für die slowakischen Bediensteten umfasst:

  1. Litera a
    auf dem Bahnhof Marchegg:
  • Strichaufzählung
    festgelegte Bahnsteige und Eisenbahngleise
  • Strichaufzählung
    bezeichneter Dienstraum
  • Strichaufzählung
    Verbindungswege,
  1. Litera b
    auf dem Bahnhof Wien-Südbahnhof:
    festgelegte Bahnsteige undEisenbahngleise
  • Strichaufzählung
    bezeichneter Dienstraum
  • Strichaufzählung
    Verbindungswege,

Die Zone für die österreichischen Bediensteten umfasst:

  1. Litera a
    auf dem Bahnhof Devínska Nová Ves:
  • Strichaufzählung
    festgelegte Bahnsteige und Eisenbahngleise
  • Strichaufzählung
    bezeichneter Dienstraum
  • Strichaufzählung
    Verbindungswege,
  1. Litera b
    auf dem Bahnhof Bratislava-Hauptbahnhof:
  • Strichaufzählung
    festgelegte Bahnsteige und Eisenbahngleise
  • Strichaufzählung
    bezeichneter Dienstraum
  • Strichaufzählung
    Verbindungswege.

Die Grenzabfertigung führt jede Vertragspartei auf eigenem Staatsgebiet durch, dies mit Ausnahme der Züge, bei denen die Grenzabfertigung während der Zugfahrt auf der Strecke Bratislava-Hauptbahnhof – Wien-Südbahnhof und zurück durchgeführt wird.

2. Kittsee – Bratislava-Petržalka

Die Zone für die slowakischen Bediensteten umfasst:

  1. Litera a
    auf dem Bahnhof Wien-Südbahnhof:
  • Strichaufzählung
    festgelegte Bahnsteige und Eisenbahngleise
  • Strichaufzählung
    bezeichneter Dienstraum
  • Strichaufzählung
    Verbindungswege,
  1. Litera b
    auf dem Bahnhof Bruck an der Leitha:
  • Strichaufzählung
    festgelegte Bahnsteige und Eisenbahngleise
  • Strichaufzählung
    der im Gebäude befindliche und bezeichnete Dienstraum,
  • Strichaufzählung
    Verbindungswege,
  1. Litera c
    auf dem Bahnhof Kittsee:
  • Strichaufzählung
    festgelegte Bahnsteige und Eisenbahngleise
  • Strichaufzählung
    Verbindungswege,

Die Zone für die österreichischen Bediensteten umfasst:

  1. Litera a
    am Bahnhof Bratislava-Hauptbahnhof:
  • Strichaufzählung
    festgelegte Bahnsteige und Eisenbahngleise,
  • Strichaufzählung
    bezeichneter Dienstraum,
  • Strichaufzählung
    Verbindungswege,
  1. Litera b
    auf dem Bahnhof Bratislava-Petržalka:
  • Strichaufzählung
    festgelegte Bahnsteige und Eisenbahngleise
  • Strichaufzählung
    der im Gebäude befindliche und bezeichnete Dienstraum,
  • Strichaufzählung
    Verbindungswege.

Die Grenzabfertigung wird gemeinsam auf dem Staatsgebiet der Slowakischen Republik durchgeführt, dies mit Ausnahme der Züge, bei denen die Grenzkontrolle während der Zugfahrt auf der Strecke Bratislava-Hauptbahnhof-Bruck an der Leitha und zurück, durchgeführt wird.

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2014

Gesetzesnummer

20003369

Dokumentnummer

NOR40052259