Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
ab 23.02.2012 — BGBl. III Nr. 51/2012
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1 heute23.02.2012 § → § BGBl. III Nr. 51/2012
Anl. 126.09.200822.02.2012 § → § BGBl. III Nr. 138/2008
Anl. 101.05.200425.09.2008 BGBl. III Nr. 36/2004 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Errichtung von Grenzabfertigungsstellen (Slowakei)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 36 aus 2004, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 51 aus 2012,

Typ

Vertrag – Slowakei

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

23.02.2012BGBl. III Nr. 51/2012

Außerkrafttretensdatum

Index

49/04 Grenzverkehr

Text

Anlage 1 zur Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Slowakischen Republik über die Errichtung von Grenzabfertigungsstellen und über die Durchführung der Grenzabfertigung im Eisenbahnverkehr während der Fahrt

Grenzübergangsstelle

Zone

Bemerkungen

1. Hohenau – Moravský Svätý Ján

Die Zone für die österreichischen Bediensteten umfasst:

  • Strichaufzählung
    den Abschnitt der Straße III/00238 von der gemeinsamen Staatsgrenze bis zur Grenzabfertigungsstelle einschließlich der vollständigen Infrastruktur des Grenzüberganges;
  • Strichaufzählung
    die bezeichneten Diensträume,
  • Strichaufzählung
    die gemeinsam mit slowakischen Bediensteten benutzten Sozialräume und Sanitäranlagen,
  • Strichaufzählung
    die für die Bediensteten eingerichteten Abstellplätze für Fahrzeuge.

Die Grenzabfertigung wird gemeinsam auf dem Staatsgebiet der Slowakischen Republik durchgeführt.

2. Berg – Bratislava-Petržalka

Die Zone für die slowakischen Bediensteten umfasst:

  • Strichaufzählung
    den Abschnitt der Landesstraße B 9 von der gemeinsamen Staatsgrenze bis zum Straßenkilometer 48,900 samt den im Zuge dieses Straßenabschnittes befindlichen und dem öffentlichen Fußgänger- oder Fahrzeugverkehr dienenden baulichen Anlagen sowie dort eingerichtete permanente und/oder temporäre Grenzabfertigungsanlagen einschließlich der vollständigen Infrastruktur des Grenzüberganges,
  • Strichaufzählung
    die festgelegten Abfertigungskioske,
  • Strichaufzählung
    die bezeichneten Diensträume,
  • Strichaufzählung
    die im Gebäude befindlichen Sozialräume und Sanitäranlagen,
  • Strichaufzählung
    die für die Bediensteten eingerichteten Abstellplätze für Fahrzeuge.

Die gesamte Grenzabfertigung wird auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich durchgeführt.

3. Kittsee – Bratislava-Jarovce

Die Zone für die slowakischen Bediensteten umfasst:

  • Strichaufzählung
    den Abschnitt der Landesstraße 208 von der gemeinsamen Staatsgrenze bis zum Kreuzungspunkt mit der Bahnlinie,
  • Strichaufzählung
    einschließlich der Infrastruktur des Grenzüberganges A-2421 Kittsee, Untere Hauptstraße 99, StKm 2,100,
  • Strichaufzählung
    die bezeichneten Diensträume, Sozialräume und Sanitäranlagen,
  • Strichaufzählung
    die für die Bediensteten eingerichteten Abstellplätze für Fahrzeuge.

Die gesamte Grenzabfertigung wird auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich durchgeführt.

4. Kittsee – Bratislava- Jarovce (Autobahn)

Die Zone für die österreichischen Bediensteten umfasst:

  • Strichaufzählung
    den Abschnitt der Autobahn D 4 von der gemeinsamen Staatsgrenze bis zu 100 Meter nach der Grenzabfertigungs-anlage einschließlich der gesamten Anlage,
  • Strichaufzählung
    die festgelegten Abfertigungskioske,
  • Strichaufzählung
    die bezeichneten Diensträume, Sozialräume und Sanitäranlagen,
  • Strichaufzählung
    die für die Bediensteten eingerichteten Abstellplätze für Fahrzeuge.

Die gesamte Grenzabfertigung wird auf dem Staatsgebiet der Slowakischen Republik durchgeführt.

Im RIS seit

09.03.2012

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2014

Gesetzesnummer

20003369

Dokumentnummer

NOR40136974