Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Errichtung von Grenzabfertigungsstellen (Slowakei)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 36/2004 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 51/2012Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 36 aus 2004, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 51 aus 2012,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Text
Anlage 1 zur Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Slowakischen Republik über die Errichtung von Grenzabfertigungsstellen und über die Durchführung der Grenzabfertigung im Eisenbahnverkehr während der Fahrt
Grenzübergangsstelle | Zone | Bemerkungen |
1. Hohenau – Moravský Svätý Ján | Die Zone für die österreichischen Bediensteten umfasst: den Abschnitt der Straße III/00238 von der gemeinsamen Staatsgrenze bis zur Grenzabfertigungsstelle einschließlich der vollständigen Infrastruktur des Grenzüberganges; die bezeichneten Diensträume, die gemeinsam mit slowakischen Bediensteten benutzten Sozialräume und Sanitäranlagen, die für die Bediensteten eingerichteten Abstellplätze für Fahrzeuge.
| Die Grenzabfertigung wird gemeinsam auf dem Staatsgebiet der Slowakischen Republik durchgeführt. |
2. Berg – Bratislava-Petržalka | Die Zone für die slowakischen Bediensteten umfasst: den Abschnitt der Landesstraße B 9 von der gemeinsamen Staatsgrenze bis zum Straßenkilometer 48,900 samt den im Zuge dieses Straßenabschnittes befindlichen und dem öffentlichen Fußgänger- oder Fahrzeugverkehr dienenden baulichen Anlagen sowie dort eingerichtete permanente und/oder temporäre Grenzabfertigungsanlagen einschließlich der vollständigen Infrastruktur des Grenzüberganges, die festgelegten Abfertigungskioske, die bezeichneten Diensträume, die im Gebäude befindlichen Sozialräume und Sanitäranlagen, die für die Bediensteten eingerichteten Abstellplätze für Fahrzeuge.
| Die gesamte Grenzabfertigung wird auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich durchgeführt. |
3. Kittsee – Bratislava-Jarovce | Die Zone für die slowakischen Bediensteten umfasst: den Abschnitt der Landesstraße 208 von der gemeinsamen Staatsgrenze bis zum Kreuzungspunkt mit der Bahnlinie, einschließlich der Infrastruktur des Grenzüberganges A-2421 Kittsee, Untere Hauptstraße 99, StKm 2,100, die bezeichneten Diensträume, Sozialräume und Sanitäranlagen, die für die Bediensteten eingerichteten Abstellplätze für Fahrzeuge.
| Die gesamte Grenzabfertigung wird auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich durchgeführt. |
4. Kittsee – Bratislava- Jarovce (Autobahn) | Die Zone für die österreichischen Bediensteten umfasst: den Abschnitt der Autobahn D 4 von der gemeinsamen Staatsgrenze bis zu 100 Meter nach der Grenzabfertigungs-anlage einschließlich der gesamten Anlage, die festgelegten Abfertigungskioske, die bezeichneten Diensträume, Sozialräume und Sanitäranlagen, die für die Bediensteten eingerichteten Abstellplätze für Fahrzeuge.
| Die gesamte Grenzabfertigung wird auf dem Staatsgebiet der Slowakischen Republik durchgeführt. |
Zuletzt aktualisiert am
14.05.2014
Dokumentnummer
NOR40136974