Rechtstracker.at

Anl. 2

Fassungen
ab 01.05.2004 — BGBl. III Nr. 39/2004 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 2 heute01.05.2004 BGBl. III Nr. 39/2004 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Errichtung von gemeinsamen Grenzabfertigungsstellen (Slowenien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 39 aus 2004,

Typ

Vertrag – Slowenien

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

01.05.2004BGBl. III Nr. 39/2004

Außerkrafttretensdatum

Index

49/04 Grenzverkehr

Text

Anlage 2

Grenzübergangsstelle

Zone

Besondere Bemerkungen

Spielfeld – Šentilj (Bahnhof)

Die Zone umfasst für die österreichischen Bediensteten im Bahnhof Maribor:

  • Strichaufzählung
    einen Dienstraum im Erdgeschoss des Bahnhofsgebäudes;
  • Strichaufzählung
    die Gleise und Bahnsteige im Bahnhofsbereich;
  • Strichaufzählung
    alle Verbindungswege zwischen den vorgenannten Anlagen.

Die Zone umfasst für die slowenischen Bediensteten im Bahnhof Spielfeld:

  • Strichaufzählung
    einen Dienstraum im Erdgeschoss des Bahnhofsgebäudes;
  • Strichaufzählung
    die vorgesehenen Gleise ab Staatsgrenze (Bahnkilometer 260.127) bis zu Bahnkilometer 257.100 einschließlich des Fußgängersteges bei Bahnkilometer 257.720 sowie der Gleise 2 und 4 im Bahnhofsbereich mit Bahnsteig für den Güterverkehr;
  • Strichaufzählung
    alle Verbindungswege zwischen den vorgenannten Anlagen.

Im Übrigen gelten bei der Grenzabfertigung während der Fahrt die Züge auf dem jeweils im Gebietsstaat gelegenen Teil der Bahnstrecke als Zone für die Bediensteten des Nachbarstaates.

Die slowenische Grenzabfertigung im Güterverkehr wird auf österreichischem Staatsgebiet durchgeführt

Rosenbach – Jesenice

Die Zone umfasst für die österreichischen Bediensteten

  • Strichaufzählung
    im Bahnhof Jesenice einen Dienstraum im Erdgeschoss des Bahnhofsgebäudes sowie das gesamte Gebiet des Bahnsteiges 1 mit Gleis 1 in Richtung Rosenbach bis zur Weiche Nr. 204. Weiter im rechten Winkel über die Bahngleise bis einschließlich Gleis 17. Von hier in Richtung Ljubljana bis zur Weiche Nr. 22, weiter diagonal bis zur Weiche Nr. 14 und im rechten Winkel bis zum Gebäude der slowenischen Post.

Die Zone umfasst für die slowenischen Bediensteten in den Bahnhöfen Villach-Hauptbahnhof, Villach-Westbahnhof, und Rosenbach sowie im Bereich der Autoverlade Ost

  • Strichaufzählung
    die in den Bahnhofsgebäuden liegenden und von den slowenischen Bediensteten allein benutzten und gekennzeichneten Büroräumlichkeiten und Arbeitsplätze
  • Strichaufzählung
    alle in den Bahnhöfen für die Abfertigung vorgesehenen Gleise, Bahnsteige und Anlagen im Bahnhofsbereich sowie
  • Strichaufzählung
    alle Verbindungswege zwischen den vorgenannten Anlagen.

Im Übrigen gelten bei der Grenzabfertigung während der Fahrt die Züge auf dem jeweils im Gebietsstaat gelegenen Teil der Bahnstrecke als Zone für die Bediensteten des Nachbarstaates.

 

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2014

Gesetzesnummer

20003371

Dokumentnummer

NOR40052306