Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
ab 01.05.2004 — BGBl. III Nr. 39/2004 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1 heute01.05.2004 BGBl. III Nr. 39/2004 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Errichtung von gemeinsamen Grenzabfertigungsstellen (Slowenien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 39 aus 2004,

Typ

Vertrag – Slowenien

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.05.2004BGBl. III Nr. 39/2004

Außerkrafttretensdatum

Index

49/04 Grenzverkehr

Text

Anlage 1

Grenzübergangsstelle

Zone

Besondere Bemerkungen

Bonisdorf – Kuzma

Die Zone für die slowenischen Bediensteten umfasst:

  • Strichaufzählung
    den Abschnitt der Bundesstraße B58 bis zur Grenzabfertigungsanlage Bonisdorf von der Staatsgrenze bis 100 m auf österreichisches Staatsgebiet einschließlich der Grenzabfertigungsanlage und den angrenzenden Verkehrsflächen;
  • Strichaufzählung
    die von den slowenischen Bediensteten allein benutzten und gekennzeichneten Büroräumlichkeiten und Arbeitsplätze;
  • Strichaufzählung
    die für die Bediensteten im Bereich der Grenzabfertigungsanlage eingerichteten Abstellplätze für Fahrzeuge.

Die Zone für die österreichischen Bediensteten umfasst:

  • Strichaufzählung
    den Abschnitt der Regionalstraße der römisch drei. Kategorie Nr. III/440 bis zur Grenzabfertigungsanlage Kuzma von der Staatsgrenze bis 103 m auf slowenisches Staatsgebiet einschließlich der Grenzabfertigungsanlage und den angrenzenden Verkehrsflächen;
  • Strichaufzählung
    die von den österreichischen Bediensteten allein benutzten und gekennzeichneten Büroräumlichkeiten und Arbeitsplätze;
  • Strichaufzählung
    die für die Bediensteten eingerichteten Abstellplätze für Fahrzeuge

Die Ausreiseabfertigung des Nachbarstaates wird gemeinsam mit der Einreiseabfertigung des Gebietsstaates auf dem Staatsgebiet des Gebietsstaates durchgeführt.

Zur Erleichterung und Beschleunigung kann die Abfertigung auch gemeinsam entweder auf österreichischem oder auf slowenischem Staatsgebiet durchgeführt werden

Zelting – Cankova

Die Zone für die slowenischen Bediensteten umfasst:

  • Strichaufzählung
    den Abschnitt der Landesstraße L 261 von der Staatsgrenze bis 30 m auf österreichisches Staatsgebiet einschließlich der Grenzabfertigungsanlage Zelting sowie der angrenzenden Verkehrsflächen;
  • Strichaufzählung
    die von den slowenischen Bediensteten allein benutzten und gekennzeichneten Büroräumlichkeiten und Arbeitsplätze;
  • Strichaufzählung
    die für die Bediensteten eingerichteten Abstellplätze für Fahrzeuge.

Die slowenische Grenzabfertigung wird auf österreichischem Staatsgebiet durchgeführt

Sicheldorf – Gederovci

Die Zone für die slowenischen Bediensteten umfasst:

  • Strichaufzählung
    den Abschnitt der Landesstraße L 205 von der Staatsgrenze bis 183 m auf österreichisches Staatsgebiet einschließlich der Grenzabfertigungsanlage Sicheldorf und der angrenzenden Verkehrsflächen;
  • Strichaufzählung
    die von den slowenischen Bediensteten allein benutzten und gekennzeichneten Büroräumlichkeiten und Arbeitsplätze;
  • Strichaufzählung
    die für die Bediensteten eingerichteten Abstellplätze für Fahrzeuge.

Die Zone für die österreichischen Bediensteten umfasst:

  • Strichaufzählung
    den Abschnitt der Regionalstraße der römisch drei. Kategorie Nr. III/441 von der Staatsgrenze bis 85 m auf slowenisches Staatsgebiet einschließlich der Grenzabfertigungsanlage Gederovci und der angrenzenden Verkehrsflächen;
  • Strichaufzählung
    die von den österreichischen Bediensteten allein benutzten und gekennzeichneten Büroräumlichkeiten und Arbeitsplätze;
  • Strichaufzählung
    die für die Bediensteten eingerichteten Abstellplätze für Fahrzeuge

Die Ausreiseabfertigung des Nachbarstaates wird gemeinsam mit der Einreiseabfertigung des Gebietsstaates auf dem Staatsgebiet des Gebietsstaates durchgeführt.

Zur Erleichterung und Beschleunigung kann die Abfertigung auch gemeinsam entweder auf österreichischem oder auf slowenischem Staatsgebiet durchgeführt werden

Bad Radkersburg – Gornja Radgona

Die Zone für die slowenischen Bediensteten umfasst:

  • Strichaufzählung
    den Abschnitt der Bundesstraße B 69 von der Staatsgrenze einschließlich der Brücke über die Mur und der Grenzabfertigungsanlage Bad Radkersburg bis insgesamt 205 m auf österreichisches Staatsgebiet einschließlich der Grenzabfertigungsanlage und den angrenzenden Verkehrsflächen;
  • Strichaufzählung
    die von den slowenischen Bediensteten allein benutzten und gekennzeichneten Büroräumlichkeiten und Arbeitsplätze;
  • Strichaufzählung
    die für die Bediensteten eingerichteten Abstellplätze für Fahrzeuge.

Die slowenische Grenzabfertigung wird auf österreichischem Staatsgebiet durchgeführt

Mureck – Trate

Die Zone für die slowenischen Bediensteten umfasst:

  • Strichaufzählung
    den Abschnitt der Landesstraße L214 von der Staatsgrenze einschließlich der Grenzabfertigungsanlage Mureck, dem Flugdach und den Kontrollplätzen bis insgesamt 100 m auf österreichisches Staatsgebiet einschließlich der Grenzabfertigungsanlage und den angrenzenden Verkehrsflächen;
  • Strichaufzählung
    die von den slowenischen Bediensteten allein benutzten und gekennzeichneten Büroräumlichkeiten und Arbeitsplätze;
  • Strichaufzählung
    die für die Bediensteten eingerichteten Abstellplätze für Fahrzeuge.

Die slowenische Grenzabfertigung wird auf österreichischem Staatsgebiet durchgeführt

Spielfeld – Šentilj (Autobahn A9/A1)

Die Zone für die slowenischen Bediensteten umfasst:

  • Strichaufzählung
    den Abschnitt der Autobahn A 9 von der Staatsgrenze einschließlich der Grenzabfertigungsanlage Spielfeld-Autobahn und dem Busterminal bis insgesamt 222 m auf österreichisches Staatsgebiet einschließlich der Grenzabfertigungsanlage und der angrenzenden Verkehrsflächen;
  • Strichaufzählung
    die von den slowenischen Bediensteten allein benutzten und gekennzeichneten Büroräumlichkeiten und Arbeitsplätze;
  • Strichaufzählung
    die für die Abfertigung erforderlichen Teile der Kontrollkabinen im Bereich der österreichischen Einreise;
  • Strichaufzählung
    die für die Bediensteten eingerichteten Abstellplätze für Fahrzeuge.

Die Zone für die österreichischen Bediensteten umfasst:

  • Strichaufzählung
    den Abschnitt der Autobahn A1 von der Staatsgrenze einschließlich der Grenzabfertigungsanlage Šentilj bis insgesamt 200 m auf slowenisches Staatsgebiet einschließlich der Grenzabfertigungsanlage und der angrenzenden Verkehrsflächen;
  • Strichaufzählung
    die von den österreichischen Bediensteten allein benutzten und gekennzeichneten Büroräumlichkeiten und Arbeitsplätze;
  • Strichaufzählung
    die für die Abfertigung erforderlichen Teile der Kontrollkabinen im Bereich der slowenischen Einreise;
  • Strichaufzählung
    die für die Bediensteten eingerichteten Abstellplätze für Fahrzeuge.

Die Ausreiseabfertigung des Nachbarstaates wird gemeinsam mit der Einreiseabfertigung des Gebietsstaates auf dem Staatsgebiet des Gebietsstaates durchgeführt

Spielfeld – Šentilj (Bundesstraße B67)

Die Zone für die slowenischen Bediensteten umfasst:

  • Strichaufzählung
    den Abschnitt der Bundesstraße B67 von der Staatsgrenze einschließlich der Grenzabfertigungsanlage Spielfeld-Bundesstraße und der angrenzenden Verkehrsflächen und Kontrollplätze bis insgesamt 135 m auf österreichisches Staatsgebiet;
  • Strichaufzählung
    die von den slowenischen Bediensteten allein benutzten und gekennzeichneten Büroräumlichkeiten und Arbeitsplätze;
  • Strichaufzählung
    die für die Abfertigung erforderlichen Teile der Kontrollkabinen im Bereich der österreichischen Ein- und Ausreise
  • Strichaufzählung
    die für die Bediensteten eingerichteten Abstellplätze für Fahrzeuge.

Die slowenische Grenzabfertigung wird auf österreichischem Staatsgebiet durchgeführt

Langegg – Jurij

Die Zone für die slowenischen Bediensteten umfasst:

  • Strichaufzählung
    den Abschnitt der Landesstraße L 614 von der Staatsgrenze einschließlich der Grenzabfertigungsanlage Langegg und der angrenzenden Verkehrsflächen bis insgesamt 47 m auf österreichisches Staatsgebiet,
  • Strichaufzählung
    den an die Grenzabfertigungsanlage östlich angrenzenden Kontrollplatz;
  • Strichaufzählung
    die 85m lange Verbindungsstraße bis zu der in westlicher Richtung angrenzenden Dienststelle der Bundesgendarmerie einschließlich des angrenzenden Dienstgebäudes; bis 222 m auf österreichisches Staatsgebiet;
  • Strichaufzählung
    die in der Grenzabfertigungsanlage sowie in der Dienststelle der Bundesgendarmerie von den slowenischen Bediensteten allein benutzten und gekennzeichneten Büroräumlichkeiten und Arbeitplätze;
  • Strichaufzählung
    die für die Bediensteten eingerichteten Abstellplätze für Fahrzeuge.

Die slowenische Grenzabfertigung wird auf österreichischem Staatsgebiet durchgeführt

Großwalz – Sveti Duh na Ostrem vrhu

Die Zone für die österreichischen Bediensteten umfasst:

  • Strichaufzählung
    den Abschnitt der Straße von der gemeinsamen Staatsgrenze bis zur Einmündung in die Regionalstraße Nr. 707 Selnica ob Dravi – Sveti Duh na Ostrem vrhu einschließlich der Grenzabfertigungsanlage,
  • Strichaufzählung
    die von den österreichischen Bediensteten allein benutzten und gekennzeichneten Büroräumlichkeiten und Arbeitsplätze;
  • Strichaufzählung
    die für die Bediensteten eingerichteten Abstellplätze für Fahrzeuge.

Die österreichische Grenzabfertigung wird auf slowenischem Staatsgebiet durchgeführt.

Radlpaß – Radlje

Die Zone für die slowenischen Bediensteten umfasst:

  • Strichaufzählung
    den Abschnitt der Bundesstraße B76 von der Staatsgrenze einschließlich der Grenzabfertigungsanlage Radlpaß, der Schrankenanlage und den angrenzenden Verkehrsflächen bis insgesamt 60 m auf österreichisches Staatsgebiet;
  • Strichaufzählung
    die von den slowenischen Bediensteten allein benutzten und gekennzeichneten Büroräumlichkeiten und Arbeitsplätze;
  • Strichaufzählung
    die für die Bediensteten eingerichteten Abstellplätze für Fahrzeuge..

Die slowenische Grenzabfertigung wird auf österreichischem Staatsgebiet durchgeführt

Rabenstein – Vic

Die Zone für die slowenischen Bediensteten umfasst:

  • Strichaufzählung
    den Abschnitt der Bundesstraße B80 von der Staatsgrenze bis zur nordwestlich der gemeinsamen Grenzabfertigungsanlage gelegenen Zonenmarkierung einschließlich der Grenzabfertigungsanlage und den angrenzenden Verkehrsflächen;
  • Strichaufzählung
    die von den slowenischen Bediensteten allein benutzten und gekennzeichneten Büroräumlichkeiten und Arbeitsplätze;
  • Strichaufzählung
    den Kontrollplatz für Kraftfahrzeuge;
  • Strichaufzählung
    die für die Bediensteten eingerichteten Abstellplätze für Fahrzeuge.

Die slowenische Grenzabfertigung wird auf österreichischem Staatsgebiet durchgeführt

Grablach – Holmec

Die Zone für die slowenischen Bediensteten umfasst:

  • Strichaufzählung
    den Abschnitt der Bundesstraße B80a von der Staatsgrenze bis auf die Höhe des westlich der Grenzabfertigungsanlage gelegenen Lichtmastes einschließlich der Grenzabfertigungsanlage und den angrenzenden Verkehrsflächen;
  • Strichaufzählung
    die von den slowenischen Bediensteten allein benutzten und gekennzeichneten Büroräumlichkeiten und Arbeitsplätze;
  • Strichaufzählung
    den Kontrollplatz für Kraftfahrzeuge;
  • Strichaufzählung
    die für die Bediensteten eingerichteten Abstellplätze für Fahrzeuge.

Die slowenische Grenzabfertigung wird auf österreichischem Staatsgebiet durchgeführt

Paulitschsattel – Pavlic evo sedlo

Die Zone für die österreichischen Bediensteten umfasst:

  • Strichaufzählung
    den Abschnitt 1252 der Nationalstraße R 428 zwischen der gemeinsamen Staatsgrenze und der Grenzabfertigungsanlage Pavlic evo sedlo einschließlich der Grenzabfertigungsanlage und den grenzseitig der Straßenmarkierung gelegenen Verkehrsflächen,
  • Strichaufzählung
    die von den österreichischen Bediensteten allein benutzten und gekennzeichneten Büroräumlichkeiten und Arbeitsplätze,
  • Strichaufzählung
    die für die Bediensteten eingerichteten Abstellplätze für Fahrzeuge.

Die österreichische Grenzabfertigung wird auf slowenischem Staatsgebiet durchgeführt.

Seebergsattel – Jezersko sedlo

Die Zone für die slowenischen Bediensteten umfasst:

  • Strichaufzählung
    den Abschnitt der Bundesstraße B82 von der Staatsgrenze bis zur nördlich der gemeinsamen Grenzabfertigungsanlage gelegenen Zonenmarkierung einschließlich der Grenzabfertigungsanlage und den angrenzenden Verkehrsflächen;
  • Strichaufzählung
    die von den slowenischen Bediensteten allein benutzten und gekennzeichneten Büroräumlichkeiten und Arbeitsplätze;
  • Strichaufzählung
    die für die Bediensteten eingerichteten Abstellplätze für Fahrzeuge.

Die slowenische Grenzabfertigung wird auf österreichischem Staatsgebiet durchgeführt

Loibltunnel – Ljubelj

Die Zone für die slowenischen Bediensteten umfasst:

  • Strichaufzählung
    den Abschnitt der Bundesstraße B91 von der Staatsgrenze bis zur nördlich der Grenzabfertigungsanlage Loibltunnel gelegenen Zonenmarkierung einschließlich der Grenzabfertigungsanlage und den angrenzenden Verkehrsflächen;
  • Strichaufzählung
    die von den slowenischen Bediensteten allein benutzten und gekennzeichneten Büroräumlichkeiten und Arbeitsplätze;
  • Strichaufzählung
    die westlich der Grenzabfertigungsanlage gelegene und gemeinsam mit den österreichischen Bediensteten benützte Kontrollkabine;
  • Strichaufzählung
    die für die Bediensteten eingerichteten Abstellplätze für Fahrzeuge.

Die Zone für die österreichischen Bediensteten umfasst:

  • Strichaufzählung
    den Abschnitt der Hauptstraße 101 von der Staatsgrenze bis zur südöstlich der Grenzabfertigungsanlage Ljubelj gelegenen Zonenmarkierung einschließlich der Grenzabfertigungsanlage und den angrenzenden Verkehrsflächen;
  • Strichaufzählung
    die von den österreichischen Bediensteten allein benutzten und gekennzeichneten Büroräumlichkeiten und Arbeitsplätze;
  • Strichaufzählung
    die östlich der Grenzabfertigungsanlage gelegene und allein benutzte Kontrollkabine;
  • Strichaufzählung
    den Kontrollplatz für Kraftfahrzeuge;
  • Strichaufzählung
    den für die Bediensteten errichteten überdachten Abstellplatz für Fahrzeuge.

Die Einreisekontrolle des Nachbarstaates wird zusammen mit der Ausreisekontrolle des Gebietstaates auf dem Staatsgebiet des Gebietsstaates durchgeführt

Wurzenpaß – Korensko sedlo

Die Zone für die slowenischen Bediensteten umfasst:

  • Strichaufzählung
    den Abschnitt der Bundesstraße B109 von der Staatsgrenze bis zur Zonenmarkierung bei der Grenzabfertigungsanlage Wurzenpaß einschließlich der Grenzabfertigungsanlage und den angrenzenden Verkehrsflächen;
  • Strichaufzählung
    die von den slowenischen Bediensteten allein benutzten und gekennzeichneten Büroräumlichkeiten und Arbeitsplätze;
  • Strichaufzählung
    die Kontrollplätze für Kraftfahrzeuge;
  • Strichaufzählung
    die allein benutzte Kontrollkabine.

Die slowenische Grenzabfertigung wird auf österreichischem Staatsgebiet durchgeführt

Schlagworte

Ausreiseabfertigung, Einreiseabfertigung, Grenzabfertigungsanlage

Zuletzt aktualisiert am

24.06.2014

Gesetzesnummer

20003371

Dokumentnummer

NOR40052305