Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Tourismus zwischen Österreich und der Tschechischen Republik
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 43/2004Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 43 aus 2004,
Typ
Vertrag – Tschechische R
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Index
59/12 Fremdenverkehr
Text
ARTIKEL 3
Die Vertragsparteien werden weiterhin bemüht sein, Hindernisse, welche dem gegenseitigen Reiseverkehr ihrer Staatsbürger im Wege stehen, abzubauen.
Zuletzt aktualisiert am
11.02.2016
Dokumentnummer
NOR40052314