Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Tourismus zwischen Österreich und der Tschechischen Republik
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 43/2004Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 43 aus 2004,
Typ
Vertrag – Tschechische R
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 8Artikel 8
Index
59/12 Fremdenverkehr
Text
ARTIKEL 8
Die Vertragsparteien werden die Tourismuswerbung, den Austausch und Vertrieb von Tourismusinformationen und –publikationen sowie die regionalen Initiativen der gemeinsamen Tourismuswerbung weiterhin fördern und unterstützen.
Zuletzt aktualisiert am
11.02.2016
Dokumentnummer
NOR40052319