Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Beseitigung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung – Einkommensteuer (Vereinigte Arabische Emirate)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 88/2004 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 211/2022Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 88 aus 2004, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 211 aus 2022,
Typ
Vertrag – Arabische Emirate
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 28AArtikel 28 A
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Text
Artikel 28A
ANSPRUCH AUF VERGÜNSTIGUNGEN
Ungeachtet der sonstigen Bestimmungen dieses Abkommens wird eine Vergünstigung nach dem Abkommen nicht für bestimmte Einkünfte gewährt, wenn unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Tatsachen und Umstände die Feststellung gerechtfertigt ist, dass der Erhalt dieser Vergünstigung einer der Hauptzwecke einer Gestaltung oder Transaktion war, die unmittelbar oder mittelbar zu dieser Vergünstigung geführt hat, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass die Gewährung dieser Vergünstigung unter diesen Umständen mit dem Ziel und Zweck der einschlägigen Bestimmungen dieses Abkommens im Einklang steht.
Zuletzt aktualisiert am
10.04.2026
Dokumentnummer
NOR40250570