Entscheidungen des Rates werden in der Regel durch Konsens getroffen. Kann eine Entscheidung des Rats nicht durch Konsens getroffen werden, wird sie durch die Mehrheit der abgegebenen Stimmen getroffen, die folgenden Entscheidungen erfordern jedoch die Zustimmung aller abstimmenden Primärmitglieder gemeinsam mit der Zustimmung des beitragenden Mitglieds, falls nur ein solches Mitglied abstimmt oder mindestens zweier beitragender Mitglieder, falls zwei oder mehrere solcher Mitglieder abstimmen: Entscheidungen nach Art. II Abs. 1, Art. IVA Abs. 3, Art. V Abs. 2 (g) (i), Art. V Abs. 2 (g) (ii), Art. V Abs. 2 (g) (iii), Art. V Abs.(2) g (iv), Art. V Abs. 2 (g) (vi) und Art. XVI Abs. 2.Entscheidungen des Rates werden in der Regel durch Konsens getroffen. Kann eine Entscheidung des Rats nicht durch Konsens getroffen werden, wird sie durch die Mehrheit der abgegebenen Stimmen getroffen, die folgenden Entscheidungen erfordern jedoch die Zustimmung aller abstimmenden Primärmitglieder gemeinsam mit der Zustimmung des beitragenden Mitglieds, falls nur ein solches Mitglied abstimmt oder mindestens zweier beitragender Mitglieder, falls zwei oder mehrere solcher Mitglieder abstimmen: Entscheidungen nach Artikel römisch zwei, Absatz eins,, "Art". IVA Absatz 3,, Artikel römisch fünf, Absatz 2, (g) (i), Artikel römisch fünf, Absatz 2, (g) (ii), Artikel römisch fünf, Absatz 2, (g) (iii), Artikel römisch fünf, Abs.(2) g (iv), Artikel römisch fünf, Absatz 2, (g) (vi) und Artikel römisch sechzehn, Absatz 2,