Norm Abkommen über deutsche Auslandsschulden – Anlage III× ▾ ‹›Gliederung Abkommen über deutsche Auslandsschulden – Anlage III Fassungen (Gesetz) ab 20.08.1958 — BGBl. Nr. 203/1958 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute20.08.1958 BGBl. Nr. 203/1958 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 20.08.1958 Art. 1Anl. 1