Norm Übereinkommen über die gegenseitige Anerkennung von Beschußzeichen für Handfeuerwaffen - Internationale Kommission× ▾ ‹›Gliederung Übereinkommen über die gegenseitige Anerkennung von Beschußzeichen für Handfeuerwaffen - Internationale Kommission Fassungen (Gesetz) ab 10.06.1984 — aufgehoben durch BGBl. Nr. 233/1984▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute10.06.1984 § → § aufgehoben durch BGBl. Nr. 233/1984 09.06.198409.06.1984 § → § — 03.07.197108.06.1984 BGBl. Nr. 269/1971 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 09.06.198410.06.1984 Anl. 1Anl. 2