Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten – 2. Protokoll
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 113/2004Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 113 aus 2004,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 27Artikel 27
Index
79/04 Kultur- und Denkmalschutz
Text
Artikel 27
Aufgaben
(1)Absatz eins,Der Ausschuß hat folgende Aufgaben:
Erstellung von Richtlinien zur Durchführung dieses Protokolls;
Gewährung, Aussetzung oder Aufhebung des verstärkten Schutzes für Kulturgut und Erstellung, Unterhaltung und Förderung der Liste des Kulturguts unter verstärktem Schutz;
Verfolgung und Überwachung der Durchführung dieses Protokolls und Förderung der Erfassung von Kulturgut unter verstärktem Schutz;
Prüfung und Abgabe von Bemerkungen in bezug auf Berichte der Vertragsparteien, erforderlichenfalls Einholung von Klarstellungen und Erstellung eines eigenen Berichts über die Durchführung dieses Protokolls für die Tagung der Vertragsparteien;
Entgegennahme und Prüfung von Anträgen auf internationale Unterstützung nach Artikel 32;
Festlegung der Verwendung des Fonds;
Wahrnehmung anderer Aufgaben, die ihm von der Tagung der Vertragsparteien zugewiesen werden.
(2)Absatz 2,Die Aufgaben des Ausschusses werden in Zusammenarbeit mit dem Generaldirektor wahrgenommen.
(3)Absatz 3,Der Ausschuß arbeitet mit internationalen und nationalen staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen zusammen, deren Ziele denen der Konvention, des Ersten Protokolls und dieses Protokolls gleichen. Zur Unterstützung der Wahrnehmung seiner Aufgaben kann der Ausschuß bedeutende Fachorganisationen wie etwa solche, die förmliche Beziehungen zur UNESCO unterhalten, einschließlich des Internationalen Komitees vom Blauen Schild (ICBS) und der Organisationen, aus denen es gebildet wird, einladen, in beratender Eigenschaft an seinen Sitzungen teilzunehmen. Vertreter der Internationalen Studienzentrale für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut (Römische Zentrale) (ICCROM) und des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz IKRK) können auch eingeladen werden, in beratender Eigenschaft teilzunehmen.
Zuletzt aktualisiert am
15.03.2017
Dokumentnummer
NOR40056318