Spezielle Ausbildung hinsichtlich nuklearmedizinischer Diagnostik und Therapie (mindestens 14 Stunden, davon 4 Stunden Übungen):
– Geräte in der Nuklearmedizin
– Strahlenexposition von Patienten, Personal und sonstigen
Personen bei den verschiedenen Untersuchungs- und Behandlungsverfahren; Ermittlung der Strahlenexposition
– Schutzmaßnahmen beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen;
Schutz von Patienten
– Kontamination und Dekontaminierungsmaßnahmen
– Sammlung, temporäre Lagerung und Beseitigung radioaktiver
Abfälle
– Strahlenunfälle durch äußere Kontamination und durch
Inkorporation; Erste Hilfe
– Ganzkörpermessungen und Ausscheidungsanalysen
– Übungen: Schutzmaßnahmen beim Umgang mit offenen radioaktiven
Stoffen, Nachweis von Kontaminationen, Dekontaminierung