Rechtstracker.at

Art. 1

Fassungen
ab 25.10.2003 — BGBl. III Nr. 124/2004 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 1 heute25.10.2003 BGBl. III Nr. 124/2004 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Protokoll über die Privilegien und Immunitäten der Internationalen Meeresbodenbehörde

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 124 aus 2004,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

25.10.2003BGBl. III Nr. 124/2004

Außerkrafttretensdatum

Index

19/06 Privilegien und Immunitäten

Text

Artikel 1

Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieses Protokolls:

  1. Absatz a,
    bedeutet „Behörde“ die Internationale Meeresbodenbehörde;
  2. Absatz b,
    bedeutet „Konvention“ das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982;
  3. Absatz c,
    bedeutet „Übereinkommen“ das Übereinkommen zur Durchführung des Teiles römisch elf des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982. In Übereinstimmung mit dem Übereinkommen sind dessen Bestimmungen und Teil römisch elf der Konvention gemeinsam als einheitliches Instrument zu interpretieren und anzuwenden; dieses Protokoll und Bezugnahmen dieses Protokolls auf die Konvention sind dementsprechend zu interpretieren und anzuwenden;
  4. Absatz d,
    bedeutet „Unternehmen“ das Organ der Behörde wie in der Konvention vorgesehen;
  5. Absatz e,
    bedeutet „Mitglied der Behörde“:
    1. Absatz i,
      jeder Vertragsstaat der Konvention; und
    2. Absatz i, i,
      jeder Staat oder juristische Person, die Mitglied der Behörde auf provisorischer Basis gemäß Abschnitt 1, Absatz 12 (a) der Anlage zum Übereinkommen ist;
  6. Absatz f,
    bedeutet „Vertreter“ Vertreter, stellvertretende Vertreter, Berater, technische Experten und Assistenten der Delegationen;
  7. Absatz g,
    bedeutet „Generalsekretär“ der Generalsekretär der Internationalen Meeresbodenbehörde.

Zuletzt aktualisiert am

19.11.2025

Gesetzesnummer

20003691

Dokumentnummer

NOR40057196