Norm Internationales Abkommen zur Erleichterung des Grenzüberganges für Waren im Eisenbahnverkehr× ▾ ‹›Gliederung Internationales Abkommen zur Erleichterung des Grenzüberganges für Waren im Eisenbahnverkehr Fassungen (Gesetz) ab 08.06.1956 — BGBl. Nr. 188/1956 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute08.06.1956 BGBl. Nr. 188/1956 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 08.06.1956 Art. 1Art. 2Art. 3Art. 4Art. 5Art. 6Art. 7Art. 8Art. 9Art. 10Art. 11Art. 12Art. 13Art. 14Art. 15Art. 16Art. 17Anl. 1