Norm Internationales Abkommen zur Erleichterung des Grenzüberganges für Waren im Eisenbahnverkehr× ▾ ‹›Gliederung Internationales Abkommen zur Erleichterung des Grenzüberganges für Waren im Eisenbahnverkehr Kundmachung BGBl. Nr. 188/1956 · 14.09.1956▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. Nr. 188/1956 14.09.1956 188. Internationales Abkommen zur Erleichterung des Grenzüberganges für Reisende und Gepäck im Eisenbahnverkehr und Internationales Abkommen zur Erleichterung des Grenzüberganges für Waren im Eisenbahnverkehr. Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen Art. 1Art. 2Art. 3Art. 4Art. 5Art. 6Art. 7Art. 8Art. 9Art. 10Art. 11Art. 12Art. 13Art. 14Art. 15Art. 16Art. 17 Anl. 1