Norm Schiffahrt - Hilfeleistung und Bergung in Seenot sowie Regeln über den Zusammenstoß von Schiffen× ▾ ‹›Gliederung Schiffahrt - Hilfeleistung und Bergung in Seenot sowie Regeln über den Zusammenstoß von Schiffen Fassungen (Gesetz) ab 04.09.1935 — BGBl. Nr. 363/1935 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute04.09.1935 BGBl. Nr. 363/1935 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 04.09.1935 Art. 1