Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Raumklimageräte-Verbrauchsangabenverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 421/2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 204/2022Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 421 aus 2004, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 204 aus 2022,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 3Anlage 3
Index
26/01 Wettbewerbsrecht; 95/01 Elektrotechnik
Text
Anhang IIIAnhang römisch drei
VERSANDHANDEL UND ANDERE ARTEN DES FERNABSATZES
Die in § 8 genannten Versandhauskataloge, Mitteilungen, schriftlichen Angebote und die Werbung im Internet oder in anderen elektronischen Medien müssen die gleichen Angaben wie in Anhang II in der dort angegebenen Reihenfolge enthalten.Die in Paragraph 8, genannten Versandhauskataloge, Mitteilungen, schriftlichen Angebote und die Werbung im Internet oder in anderen elektronischen Medien müssen die gleichen Angaben wie in Anhang römisch zwei in der dort angegebenen Reihenfolge enthalten.
Zuletzt aktualisiert am
27.12.2022
Dokumentnummer
NOR40058709