Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Überwachung und Berichterstattung betreffend Emissionen von Treibhausgasen
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 458/2004 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 339/2007Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 458 aus 2004, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 339 aus 2007,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 9Paragraph 9
Index
83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Text
Ebenenkonzepte für Tätigkeitsdaten
§ 9.Paragraph 9,
(1)Absatz eins,Für die Überwachung von Einsatz- oder Produktmengen bei Emissionen aus Verbrennung, weiters für Mengenströme bei Massenbilanzen, sowie für Materialien, die als Prozessinput bei der Herstellung von Roheisen und Stahl (Tätigkeiten gemäß Anhang 1, Z 4 und 5 EZG) eingesetzt werden, sind folgende Ebenenkonzepte anzuwenden:Für die Überwachung von Einsatz- oder Produktmengen bei Emissionen aus Verbrennung, weiters für Mengenströme bei Massenbilanzen, sowie für Materialien, die als Prozessinput bei der Herstellung von Roheisen und Stahl (Tätigkeiten gemäß Anhang 1, Ziffer 4 und 5 EZG) eingesetzt werden, sind folgende Ebenenkonzepte anzuwenden:
Ebene 1: Die Einsatzmenge wird ohne Zwischenlagerung vor der Verbrennung gemessen mit einem maximal zulässigen Unsicherheitsfaktor von weniger als ±7,5 v. H. je Messvorgang. Für Fackelgase beträgt die zulässige Unsicherheit ±12,5 v. H. je Messvorgang.
Ebene 2a: Die Einsatzmenge wird ohne Zwischenlagerung vor der Verbrennung gemessen mit einem maximal zulässigen Unsicherheitsfaktor von weniger als ±5,0 v. H. je Messvorgang. Für Fackelgase beträgt die zulässige Unsicherheit ±7,5 v. H. je Messvorgang.
Ebene 2b: Die Einkaufmenge wird mittels Messgeräten mit einem zulässigen Unsicherheitsfaktor von weniger als ±4,5 v. H. je Messvorgang gemessen. Lagerstände werden gemäß § 8 Abs. 4 berücksichtigt.Ebene 2b: Die Einkaufmenge wird mittels Messgeräten mit einem zulässigen Unsicherheitsfaktor von weniger als ±4,5 v. H. je Messvorgang gemessen. Lagerstände werden gemäß Paragraph 8, Absatz 4, berücksichtigt.
Ebene 3a: Die Einsatzmenge wird ohne Zwischenlagerung vor der Verbrennung gemessen mit einem maximal zulässigen Unsicherheitsfaktor von weniger als ±2,5 v. H. je Messvorgang.
Ebene 3b: Die Einkaufmenge wird mittels Messgeräten mit einem zulässigen Unsicherheitsfaktor von weniger als ±2,0 v. H. je Messvorgang gemessen. Lagerstände werden gemäß § 8 Abs. 4 berücksichtigt.Ebene 3b: Die Einkaufmenge wird mittels Messgeräten mit einem zulässigen Unsicherheitsfaktor von weniger als ±2,0 v. H. je Messvorgang gemessen. Lagerstände werden gemäß Paragraph 8, Absatz 4, berücksichtigt.
Ebene 4a: Die Einsatzmenge wird ohne Zwischenlagerung vor der Verbrennung gemessen mit einem maximal zulässigen Unsicherheitsfaktor von weniger als ±1,5 v. H. je Messvorgang.
Ebene 4b: Die Einkaufmenge wird mittels Messgeräten mit einem zulässigen Unsicherheitsfaktor von weniger als ±1,0 v. H. je Messvorgang gemessen. Lagerstände werden gemäß § 8 Abs. 4 berücksichtigt.Ebene 4b: Die Einkaufmenge wird mittels Messgeräten mit einem zulässigen Unsicherheitsfaktor von weniger als ±1,0 v. H. je Messvorgang gemessen. Lagerstände werden gemäß Paragraph 8, Absatz 4, berücksichtigt.
(2)Absatz 2,Für die Überwachung der Einsatz- bzw. Produktmengen für Stoffe, die Prozessemissionen bei der Herstellung von Zementklinker und Kalk (Tätigkeit gemäß Anhang 1, Z 6 EZG) verursachen, sind folgende Ebenenkonzepte anzuwenden:Für die Überwachung der Einsatz- bzw. Produktmengen für Stoffe, die Prozessemissionen bei der Herstellung von Zementklinker und Kalk (Tätigkeit gemäß Anhang 1, Ziffer 6, EZG) verursachen, sind folgende Ebenenkonzepte anzuwenden:
Ebene 1: Die Einsatz- oder Produktmenge wird mit einem maximal zulässigen Unsicherheitsfaktor von weniger als ±5,0 v. H. je Messvorgang gemessen.
Ebene 2: Die Einsatz- oder Produktmenge wird mit einem maximal zulässigen Unsicherheitsfaktor von weniger als ±2,5 v. H. je Messvorgang gemessen.
(3)Absatz 3,Für die Überwachung der Einsatz- bzw. Produktmengen für Materialien, die Prozessemissionen bei der Herstellung von Glas und keramischen Produkten (Tätigkeiten gemäß Anhang 1, Z 7 und 8 EZG) verursachen, sowie für Make-up-Chemikalien im Chemikalienkreislauf bei der Zellstoffproduktion (Tätigkeit gemäß Anhang 1, Z 9 EZG), sind folgende Ebenenkonzepte anzuwenden:Für die Überwachung der Einsatz- bzw. Produktmengen für Materialien, die Prozessemissionen bei der Herstellung von Glas und keramischen Produkten (Tätigkeiten gemäß Anhang 1, Ziffer 7 und 8 EZG) verursachen, sowie für Make-up-Chemikalien im Chemikalienkreislauf bei der Zellstoffproduktion (Tätigkeit gemäß Anhang 1, Ziffer 9, EZG), sind folgende Ebenenkonzepte anzuwenden:
Ebene 1: Die Einsatz- oder Produktmenge wird mit einem maximal zulässigen Unsicherheitsfaktor von weniger als ±2,5 v. H. je Messvorgang gemessen.
Ebene 2: Die Einsatz- oder Produktmenge wird mit einem maximal zulässigen Unsicherheitsfaktor von weniger als ±1,0 v. H. je Messvorgang gemessen.
(4)Absatz 4,Für die Überwachung der Tätigkeitsdaten bei katalytischen Crackern in Mineralölraffinerien gemäß Anhang 1, Z 2 EZG, sind folgende Ebenenkonzepte anzuwenden:Für die Überwachung der Tätigkeitsdaten bei katalytischen Crackern in Mineralölraffinerien gemäß Anhang 1, Ziffer 2, EZG, sind folgende Ebenenkonzepte anzuwenden:
Ebene 1: Die abgebrannte Menge Koks wird nach den Leitlinien der besten Praxis ermittelt, z. B. durch Massenbilanz.
Ebene 2: Die abgebrannte Menge Koks wird anhand der Wärme- und Massenbilanz des Crackers ermittelt.
(5)Absatz 5,Für die Überwachung der Tätigkeitsdaten von Wasserstofferzeugungsanlagen in Mineralölraffinerien gemäß Anhang 1, Z 2 EZG, sind folgende Ebenenkonzepte anzuwenden:Für die Überwachung der Tätigkeitsdaten von Wasserstofferzeugungsanlagen in Mineralölraffinerien gemäß Anhang 1, Ziffer 2, EZG, sind folgende Ebenenkonzepte anzuwenden:
Ebene 1: Die Einsatzmenge wird mit einem maximal zulässigen Unsicherheitsfaktor von weniger als ±7,5 v. H. je Messvorgang gemessen.
Ebene 2: Die Einsatzmenge wird mit einem maximal zulässigen Unsicherheitsfaktor von weniger als ±2,5 v. H. je Messvorgang gemessen.
Schlagworte
Einsatzmenge, Wärmebilanz
Zuletzt aktualisiert am
20.04.2021
Dokumentnummer
NOR40058790