Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
01.01.2011 bis 31.12.2012 — BGBl. II Nr. 457/2010
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 101.01.201131.12.2012 § → § BGBl. II Nr. 457/2010 · aufgehoben
Anl. 101.01.200731.12.2010 § → § BGBl. II Nr. 22/2007
Anl. 101.01.200531.12.2006 BGBl. II Nr. 472/2004 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

ÖPA-Flexibilisierungsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 472 aus 2004, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 457 aus 2010,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.01.2011BGBl. II Nr. 457/2010

Außerkrafttretensdatum

31.12.2012

Index

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget

Beachte

Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 2,

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Text

Anlage

Projektprogramm

gemäß Paragraph 17 a, Absatz 9, Ziffer 3, des Bundeshaushaltsgesetzes

1. Strategische Zielsetzungen des Österreichischen Patentamtes

  1. eins Punkt eins
    Sicherstellung und Weiterentwicklung eines im Sinne des gesetzlichen Auftrages sowie zur Unterstützung der Wirtschaft effektiven und modernen Schutzrechtssystems des geistigen Eigentums
  2. eins Punkt 2
    Umfassende eigenständige Wahrnehmung der gemeinschaftlichen und internationalen Angelegenheiten auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes sowie optimale Positionierung des Österreichischen Patentamtes
  3. eins Punkt 3
    Steigerung des öffentlichen Bewusstseins für den gewerblichen Rechtsschutz („Patent Awareness“ etc.) im Sinne der Wirtschaft- und Kundenorientierung
  4. eins Punkt 4
    Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 457 aus 2010,)
  5. eins Punkt 5
    Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 457 aus 2010,)
  6. eins Punkt 6
    Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 457 aus 2010,)

2. Rechtsgrundlagen (Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes)

siehe Beilage

3.1. Fachbezogene Ziele

  1. 3 Punkt eins, Litera a
    Effektive und effiziente Verfahren sowohl bei Prüfung und Erteilung von Schutzrechten im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes als auch bei deren Rechtsdurchsetzung
  2. 3 Punkt eins Punkt b
    Wahrnehmung und Vertretung österreichischer Interessen im gesamten Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes
  3. 3 Punkt eins Punkt c
    Kundeninformation mit verstärkter Orientierung an verfahrenstechnischen Erfordernissen
  4. 3 Punkt eins Punkt d
    Sicherung des know-hows im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes
  5. 3 Punkt eins Punkt e
    Bereithaltung und nachhaltige Weiterentwicklung juristischer und fachtechnischer Expertise gemäß entsprechenden nationalen und internationalen Qualitätsstandards
  6. 3 Punkt eins Punkt f
    Mitwirkung an der Etablierung international einheitlicher IT-Infrastrukturen bzw. IT–Anwendungen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes

3.2 Managementziele

  1. 3 Punkt 2, Litera a
    Schärfung des Qualitätsbewusstseins durch gezieltes Qualitätsmanagement zur Erhöhung der Kundenzufriedenheit
  2. 3 Punkt 2 Punkt b
    Weiterentwicklung transparenter Verfahrens und Prüfrichtlinien zur Prozessoptimierung
  3. 3 Punkt 2 Punkt c
    Erhöhung des Kostenbewusstseins und Sicherung des effizienten Einsatzes der finanziellen und personellen Ressourcen durch Entwicklung, Einführung und Anwendung von Kostenrechnungselementen
  4. 3 Punkt 2 Punkt d
    Umsetzung von e-Government im Amtsbereich
  5. 3 Punkt 2 Punkt e
    Ausbau der die strategischen Zielsetzungen unterstützenden Öffentlichkeitsarbeit sowie der Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung zur Bedeutung gewerblicher Schutzrechte in der Öffentlichkeit
  6. 3 Punkt 2 Punkt f
    Einhaltung der budgetären Zielsetzungen im Rahmen der Delegation der Entscheidungs-, Ergebnis- und Budgetverantwortung

4. Leistungskennzahlen

  1. Ziffer 4, Litera a
    Prozentsatz erster Vorbescheid bei prioritätslosen Patentanmeldungen innerhalb bestimmter Zeit
  2. 4 Punkt b
    Prozentsatz der Erledigung von Erfindungsanmeldungen innerhalb bestimmter Zeit
  3. 4 Punkt c
    Durchschnittliche Verfahrensdauer Erfindungsschutzrechte
  4. 4 Punkt d
    Durchschnittliche Verfahrensdauer nationale Markenanmeldungen bis Registrierung
  5. 4 Punkt e
    Prozentsatz nationale Markenanmeldungen, deren Prüfungsverfahren innerhalb bestimmter Zeit in erster Instanz abgeschlossen ist
  6. 4 Punkt f
    Prozentsatz nationale Markenanmeldungen mit Verfahrensdauer länger als bestimmte Zeit
  7. 4 Punkt g
    Prozentsatz der offenen Beschwerden älter als bestimmte Zeitspanne
  8. 4 Punkt h
    Prozentsatz der offenen Nichtigkeiten älter als bestimmte Zeitspanne
  9. 4 Punkt i
    Prozentsatz der Erledigung aller Anfragen außerhalb eines konkreten Verfahrens innerhalb bestimmter Zeit

 

Leistungskennzahl

2009

2010

2011

2012

4.a.1.

Prozentsatz erster Vorbescheid bei prioritätslosen Patentanmeldungen innerhalb von 6 Monaten

24,9%

25%

25%

25%

4.a.2.

Prozentsatz erster Vorbescheid bei prioritätslosen Patentanmeldungen innerhalb von 10 Monaten

74,9%

75%

75%

75%

4.b.

Prozentsatz der Erledigung von Erfindungsanmeldungen innerhalb von 2 Jahren

70 %

70%

75%

75%

4.c.

Durchschnittliche Verfahrensdauer Erfindungsschutzrechte

16 Monate

15 Monate

15 Monate

15 Monate

4.d

Durchschnittliche Verfahrensdauer nationale Markenanmeldungen bis Registrierung

3 ½ Monate

3 Monate

3 Monate

3 Monate

4.e

Prozentsatz nationale Markenanmeldungen, deren Prüfungsverfahren innerhalb von 4 Monaten in erster Instanz abgeschlossen

68%

70%

65 %

70%

4.f

Prozentsatz nationale Markenanmeldungen mit Verfahrensdauer länger als 2 Jahre

1,8%

1,5%

1,5%

1,5%

4.g

Prozentsatz der offenen Beschwerden älter als 3 Jahre

8%

5%

5%

5%

4.h

Prozentsatz der offenen Nichtigkeiten älter als 5 Jahre

8%

5%

5%

5%

4.i.

Prozentsatz der Erledigung aller Anfragen außerhalb eines konkreten Verfahrens innerhalb eines Werktages

85%

87%

90%

90%

5. Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Planstellen

Planstellenvorschau

Beamte/Verwgr.

2009

2010

2011

2012

A1

124

124

124

124

A2

18

18

18

18

A3

30

30

30

30

A4

0

0

0

0

A5

0

0

0

0

Summe Beamte

172

172

172

172

VB/EntlGr

 

V1

3

3

3

3

V2

5

5

6

6

V3

25

23

20

18

V4

0

0

0

0

VB-SV

2

2

2

2

Summe VB

35

33

31

29

Gesamtsumme

207

205

203

201

6. Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlichen Ausgaben und Einnahmen

Ansatz

Erfolg in Euro

2009

erwarteter Erfolg in Euro , 2010

2011, in Euro

2012, in Euro

1-41800 Personalausgaben

12.064.954,31

11.790.580,79

12.200.000,00

12.400.000,00

1-41803 Anlagen

170.934,48

157.338,40

50.000,00

50.000,00

1-41807 Aufwendungen (gesetzl. Verpfl.)

361.744,47

352.715,70

360.000,00

360.000,00

1-41808 Aufwendungen

6.364.203,07

6.241.685,35

4.999.000,00

4.599.000,00

Summe Ausgaben

18.961.836,33

18.542.320,24

17.609.000,00

17.409.000,00

Differenz in %

 

-2,21 %

-5,03 %

-1,14 %

2-41804 Gebühren gemäß PatG und MSchG

31.895.143,50

32.745.735,29

32.061.000,00

32.061.000,00

2-41805 Sonstige erfolgswirksame Einnahmen

15.240,14

191.617,22

150.000,00

150.000,00

2-41807 Bestandswirksame Einnahmen

185,00

19.167,00

3.000,00

3.000,00

Summe Einnahmen

31.910.568,64

32.956.519,51

32.214.000,00

32.214.000,00

Differenz in %

 

3,28 %

-2,25 %

0,00 %

Saldo

12.948.732,31

14.414.199,27

14.605.000,00

14.805.000,00

Differenzbetrag in %

 

11,32 %

1,32 %

1,37 %

Erläuterungen zu Punkt 6:

UT 0: Der Personalaufwand wurde auf Basis des aktuellen Personalstandes in Verbindung mit dem erwarteten Erfolg 2010 ermittelt. Ausgabenerhöhungen während des Projektzeitraumes, aufgrund dienst- und besoldungsrechtlicher Veränderungen wurden soweit wie möglich einkalkuliert.

UT 3: Es wurde von einem stabilen Investitionsvolumen (unter Berücksichtigung der Flexiausgaben) ausgegangen.

UT 7: Die gesetzlichen Verpflichtungen wurden in Verbindung mit den Personalausgaben sowie die Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Obersten Patent- und Markensenats, welche nicht dem Personalstand des Österreichischen Patentamtes angehören, ausgehend vom voraussichtlichen Erfolg 2010, einkalkuliert.

UT 8: Bei den Aufwendungen wurden bestehende Wartungs-, Service-, Lizenz- und Mietverträge unter Berücksichtigung größtmöglicher Einsparungspotenziale eingerechnet.

UT 4: Die zu erwartenden Einnahmen aus Verfahrens-, Schutzdauer- und sonstigen Gebühren wurden ausgehend vom Trend der Anmeldungen, erteilten bzw. zu erteilenden Schutzrechten sowie von geplanten Gebührenanpassungen ermittelt.

UT 5: Als wesentlicher Faktor im Bereich der sonstigen erfolgswirksamen Einnahmen wurden die Kostenersätze der serv.ip bei der Budgetierung berücksichtigt.

Beilage zu 2. Rechtsgrundlagen (Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes)

Patentrecht

Anmerkung, Beilage zu 2. Rechtsgrundlagen (Rechtsvorschriften auf dem Gebiete des gewerblichen Rechtsschutzes) ist als PDF dokumentiert.)

Schlagworte

Recherchenbehörde, Wirtschaftsentwicklung, Dienstleistungsangebot, Wartungsvertrag, Servicevertrag, Lizenzvertrag, Verfahrensgebühr, Schutzdauergebühr, Patentanmeldung, Gebrauchsmusteranmeldung, Patentangelegenheit, Gebrauchsmusterangelegenheit, Halbleiterschutzangelegenheit, Markenangelegenheit, Postzeichen, Prüfungszeichen, Punzierungszeichen, Wasservogel, Wissenschaftszentrum, Kulturerbe, Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht, Entscheidungsverantwortung, Ergebnisverantwortung

Im RIS seit

31.01.2011

Zuletzt aktualisiert am

26.08.2014

Gesetzesnummer

20003804

Dokumentnummer

NOR40125595