Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
ÖPA-Flexibilisierungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 472/2004Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 472 aus 2004,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 13Paragraph 13
Index
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Beachte
Zum Bezugszeitraum vgl. § 2.Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 2,
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Text
Aufgaben
§ 13.Paragraph 13,
Der Beirat hat insbesondere
am Budget- und Personalcontrolling für das Österreichische Patentamt gemäß § 15a des Bundeshaushaltsgesetzes beratend mitzuwirken;am Budget- und Personalcontrolling für das Österreichische Patentamt gemäß Paragraph 15 a, des Bundeshaushaltsgesetzes beratend mitzuwirken;
die Berichte gemäß § 14 zu prüfen, jeweils eine Stellungnahme dazu auszuarbeiten und diese gemeinsam mit dem Bericht unverzüglich dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie und die jeweilige Stellungnahme zeitgleich dem Leiter des Österreichischen Patentamtes zu übermitteln;die Berichte gemäß Paragraph 14, zu prüfen, jeweils eine Stellungnahme dazu auszuarbeiten und diese gemeinsam mit dem Bericht unverzüglich dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie und die jeweilige Stellungnahme zeitgleich dem Leiter des Österreichischen Patentamtes zu übermitteln;
soweit erforderlich Empfehlungen zur Umsetzung des Projektprogramms auszuarbeiten und dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie sowie dem Leiter des Österreichischen Patentamtes vorzulegen;
zum Entwurf des Berichtes über die Erfolgskontrolle gemäß § 17a Abs. 8 des Bundeshaushaltsgesetzes eine Stellungnahme abzugeben; diese Stellungnahme ist dem Bericht anzuschließen.zum Entwurf des Berichtes über die Erfolgskontrolle gemäß Paragraph 17 a, Absatz 8, des Bundeshaushaltsgesetzes eine Stellungnahme abzugeben; diese Stellungnahme ist dem Bericht anzuschließen.
Schlagworte
Budgetcontrolling
Zuletzt aktualisiert am
26.08.2014
Dokumentnummer
NOR40058999