Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerumgehung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Moldau)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 160/2004Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 160 aus 2004,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 0Paragraph 0
Inkrafttretensdatum
01.01.2005
Unterzeichnungsdatum
29.04.2004
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK MOLDAU ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG UND ZUR VERHINDERUNG DER STEUERUMGEHUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN SAMT PROTOKOLL
StF: BGBl. III Nr. 160/2004 (NR: GP XXII RV 494 AB 525 S. 66. BR: AB 7077 S.711.)
Sprachen
Deutsch, Englisch, Moldauisch
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 27 Abs. 1 des Abkommens wurden am 13. August 2004 bzw. 1. November 2004 vorgenommen; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 27 Abs. 2 am 1. Jänner 2005 in Kraft.Die Mitteilungen gemäß Artikel 27, Absatz eins, des Abkommens wurden am 13. August 2004 bzw. 1. November 2004 vorgenommen; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 27, Absatz 2, am 1. Jänner 2005 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Moldau, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,
haben Folgendes vereinbart:
Zuletzt aktualisiert am
21.05.2025
Dokumentnummer
NOR30004220