Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 158/2004Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 158 aus 2004,
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 6Anlage 6
Text
Anlage F
Informationen zu sozioökonomischen Überlegungen
Es soll eine Bewertung vorgenommen werden, die sich auf die möglichen Kontrollmaßnahmen für Chemikalien bezieht, deren Aufnahme in dieses Übereinkommen erwogen wird; dazu gehören sämtliche Möglichkeiten einschließlich Management und Verhinderung. Zu diesem Zweck sollen einschlägige Informationen zu sozioökonomischen Überlegungen zur Verfügung gestellt werden, die mit möglichen Kontrollmaßnahmen in Zusammenhang stehen, damit von der Konferenz der Vertragsparteien eine Entscheidung getroffen werden kann. Diese Informationen sollen die unterschiedlichen Möglichkeiten und Bedingungen der Vertragsparteien angemessen widerspiegeln und die folgende, als Hinweis dienende Liste von Punkten berücksichtigen:
Wirksamkeit und Effizienz möglicher Kontrollmaßnahmen bei der Erreichung von Risikominderungszielen:
technische Machbarkeit sowie
Kosten, einschließlich Umwelt- und Gesundheitskosten;
Alternativen (Produkte und Prozesse):
Kosten, einschließlich Umwelt- und Gesundheitskosten;
positive und/oder negative Auswirkungen der Durchführung möglicher Kontrollmaßnahmen auf die Gesellschaft:
Gesundheit, darunter auch die öffentliche Gesundheit, die umweltbezogene Gesundheit und die Gesundheit am Arbeitsplatz;
Landwirtschaft, darunter auch Aquakultur und Forstwirtschaft;
Bewegung hin zu einer nachhaltigen Entwicklung und
Folgen für Abfall und Entsorgung (insbesondere überalterte Lagerbestände von Pestiziden sowie Altlastensanierung):
technische Machbarkeit und
Zugang zu Informationen und Aufklärung für die Öffentlichkeit;
Status der Kontroll- und Überwachungskapazität und
etwaige nationale oder regionale Kontrollmaßnahmen, darunter Informationen zu Alternativen, und sonstige einschlägige Informationen zum Risikomanagement.
Schlagworte
Umweltkosten, Kontrollkapazität
Zuletzt aktualisiert am
07.02.2018
Dokumentnummer
NOR40061582