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Anl. 2

Fassungen
ab 11.08.1982 — BGBl. Nr. 290/1982 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 2 heute11.08.1982 BGBl. Nr. 290/1982 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Übereinkommen über den Straßenverkehr - Zusatzübereinkommen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 290 aus 1982,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

11.08.1982BGBl. Nr. 290/1982

Außerkrafttretensdatum

Index

99/01 Straßenverkehr

Text

ÖSTERREICHISCHER VORBEHALT ZUM EUROPÄISCHEN ZUSATZÜBEREINKOMMEN ZUM

ÜBEREINKOMMEN ÜBER DEN STRASSENVERKEHR, DAS IN WIEN AM 8. NOVEMBER 1968 ZUR UNTERZEICHNUNG AUFGELEGT WURDE

Aus Ziffer 18 des Anhanges des Europäischen Zusatzübereinkommens zum Übereinkommen über den Straßenverkehr (zu Artikel 23 des Übereinkommens) wird jene Bestimmung nach Absatz 3 Buchstabe a Ziffer i nicht angewendet, derzufolge jedes Halten und Parken eines Fahrzeuges auf der Fahrbahn in einer Entfernung von weniger als 5 m vor Schutzwegen verboten ist.

Gesetzesnummer

20003965

Dokumentnummer

NOR40063143