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Art. 13

Fassungen
ab 11.08.1982 — BGBl. Nr. 290/1982 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 13 heute11.08.1982 BGBl. Nr. 290/1982 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Übereinkommen über den Straßenverkehr - Zusatzübereinkommen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 290 aus 1982,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 13

Inkrafttretensdatum

11.08.1982BGBl. Nr. 290/1982

Außerkrafttretensdatum

Index

99/01 Straßenverkehr

Text

Artikel 13

Nach dem 31. Dezember 1972 wird die Urschrift dieses Zusatzübereinkommens, hergestellt in einfacher Ausfertigung in englischer, französischer und russischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt, der allen in Artikel 2 bezeichneten Staaten beglaubigte Abschriften übersendet.

ZU URKUND DESSEN haben die von ihren Regierungen gehörig befugten Unterzeichneten dieses Zusatzübereinkommen unterschrieben.

GESCHEHEN ZU GENF am ersten Mai neunzehnhunderteinundsiebzig.

Gesetzesnummer

20003965

Dokumentnummer

NOR40063141